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Suchergebnis Urteilssuche (621 - 630 von 678)

  1. BVerwG 4 B 27.11 - - Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage; gewerbliche Nutzung; reines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Ausnahmeermessen
    Leitsatz: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
    BVerwG
    03.01.2012
  2. OVG 5 B 1.12 - Erneuerung des Außenputzes im sozialen Wohnungsbau; vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme
    Leitsatz: Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen nach der EnEV (hier: Wärmedämmung im Zusammenhang mit Instandsetzung der Fassade) beruhen auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat; bei preisgebundenem Wohnraum ist deshalb die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.12.2012
  3. OVG 2 B 5.11 - Teltow-Seehof; Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Verjährungshemmung bis zur Bestandskraft des Restitutionsbescheides
    Leitsatz: 1. Einer Wohnsiedlungsgenehmigung aus dem Jahre 1935 kam bis zum rechtskräftigen Abschluss des Restitutionsverfahrens Bindungswirkung dahin gehend zu, dass die Baugenehmigung für einen zu restituierenden Grundstückseigentümer nicht aus Gründen versagt werden durfte, die im Rahmen der Erteilung der Genehmigung geprüft worden waren. 2. Die Bindungswirkung beschränkt sich auf das, was Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren war, so dass Änderungen des Bauvorhabens davon nicht umfasst sind. Nur wenn die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe, musste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden. 3. Ein Grund, nach Eintritt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides von einer Verjährungshemmung der sich aus der Bindungswirkung ergebenden Rechtsansprüche durch höhere Gewalt auszugehen, besteht nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    14.11.2012
  4. 8 A 10301/12 - Privilegierter Kinderlärm von Kinderspielplätzen; Kinderlaute; Geräusche von Spielgeräten; Seilbahn
    Leitsatz: 1. Die Privilegierung des Kinderspielplatzlärms in § 22 Abs. 1 a BImSchG erfasst sowohl die von den Kindern unmittelbar ausgehenden Laute als auch die von den Spielgeräten herrührenden Geräusche. 2. Die mit dem Betrieb einer Seilbahn verbundenen Geräusche entsprechen dem Regelfall einer Spielplatznutzung.
    OVG Rheinland-Pfalz
    24.10.2012
  5. OVG 10 S 21.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben; Maßstab des vorläufigen Rechtsschutzes eines Dritten gegen eine Baugenehmigung; Schutz der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals; Erscheinungsbild; wesentliche Beeinträchtigung; Garage; Drittschutz
    Leitsatz: Die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals unterliegen Beschränkungen dahin gehend, dass sie so gestaltet sein müssen, dass das Erscheinungsbild des Denkmals nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
    OVG Berlin-Brandenburg
    28.09.2012
  6. OVG 10 B 9.11 - Baugenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung; Aufzug; Erhaltungsverordnung; erhaltungsrechtliche Genehmigung; Zusammensetzung der Wohnbevölkerung; Verdrängungsgefahr; zeitgemäßer Ausstattungszustand einer Wohnung; bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen; Wohngebäude; Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung
    Leitsatz: 1. Die Gemeinden können Erhaltungssatzungen (in Berliner Bezirken die vom Bezirksamt erlassenen Erhaltungsverordnungen) erlassen mit dem Ziel, die Bevölkerungsstruktur eines Gebietes zu erhalten und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungen zu schützen. 2. Die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an den Einbau von Aufzügen in Gebäuden mit einer höheren Zahl oberirdischer Geschosse (vgl. § 39 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauO Bln) umschreiben einen Standard, für den die erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist. Die Genehmigung kann ausnahmsweise, insbesondere dann versagt werden, wenn die Kosten für den Bau und Betrieb des Aufzuges ungewöhnlich aufwendig sind oder wenn im Gebiet eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die vorhandene Wohnbevölkerung besteht und der Einbau des Aufzuges aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken. 3. Bei einer Nachtragsbaugenehmigung ist das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der rechtlichen Prüfung. Durch sie wird die ursprünglich erteilte Baugenehmigung modifiziert, sie bildet mit ihr eine einheitliche Baugenehmigung.
    OVG Berlin-Brandenburg
    31.05.2012
  7. OVG 12 N 30.11 - Bahnnotwendige Grundstücke; endgültige Einstellung der Bahnstrecke; Anspruch auf Rückübereignung von Grundstücken; ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Der Evangelischen Kirche steht aus dem 1909 mit der Preußischen Eisenbahnverwaltung geschlossenen Vertrag über den Bau, die Finanzierung und den Betrieb der sog. Friedhofsbahn vom Bahnhof Berlin-Wannsee nach Stahnsdorf kein Anspruch auf Rückübereignung von Bahngrundstücken zu. Für einen Rückübereignungsanspruch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist auch nach Einstellung des Bahnbetriebs und Demontage der Bahnanlagen kein Raum.
    OVG Berlin-Brandenburg
    04.05.2012
  8. OVG 11 N 32.09 - Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Investitionsvorhaben; Antragsfrist; spätere Geltendmachung
    Leitsatz: Ein Investitionskonzept musste, um prüffähig und Grundlage der behördlichen Freistellung von Altlasten und erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sein zu können, durch die eine zeitlich begrenzte Entlastung von Sanierungskosten und damit letztlich eine Subventionierung erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rz. 43), innerhalb der Antragsfrist hinreichend konkretisiert und damit jedenfalls regelmäßig auch schriftlich dargelegt werden. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.02.2012
  9. OVG 5 B 3.09 - Vorzeitiges Ende der Preisbindung bei Verzicht auf Darlehensrückzahlung
    Leitsatz: 1. Zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" bei (vollständigem oder teilweisem) Erlass von Aufwendungsdarlehen im Rahmen einer das Förderungsverhältnis insgesamt erfassenden Sanierungsvereinbarung zwischen der Investitionsbank Berlin und einer von Insolvenz bedrohten Immobiliengesellschaft. 2. Bei einem Verzicht des Förderungsgebers auf Rückzahlung des Aufwendungsdarlehens ist die Vorschrift des § 16 WoBindG (freiwillige vorzeitige Rückzahlung) analog anzuwenden. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    12.01.2012
  10. VG 4 K 300.11 - Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Missbrauchstatbestand; Missbrauch der eigenen Stellung; Missverhältnis zum maßgeblichen Grundstückswert; Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Verfolgungsbedingtheit des Grundstücksverkaufs
    Leitsatz: 1. Für den Ausschlussgrund des schwerwiegenden Missbrauchs der eigenen Stellung reicht objektiv ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert des Grundstücks, wobei als Leitlinie die Unterschreitung des damaligen Verkehrswertes um mehr als 25 v. H. gilt. 2. In subjektiver Hinsicht liegt in den Fällen, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, ein Missbrauch dann vor, wenn der Käufer erkannt hat oder erkennen musste, dass der Verkäufer zu der Gruppe der Personen gehört, die von dem nationalsozialistischen Unrechtssystem verfolgt worden ist, und er auch erkannt hat oder erkennen musste, dass der von dem Verkäufer erzielte Kaufpreis unangemessen niedrig war; Maßstab für diese Betrachtung ist dabei der Verkehrswert bzw. der Wert, der bei einem Verkauf durch eine nicht verfolgte Person hätte erzielt werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    03.12.2012