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Urteil Aufstiegsschäden nicht rehabilitierungsfähig
Schlagworte
Aufstiegsschäden nicht rehabilitierungsfähig
Leitsatz
Nachteile, die aus so genannten Aufstiegsschäden resultieren, sind nicht beruflich rehabilitierungsfähig.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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