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Urteil Reinvermögensberechnung nach Einheitswert
Schlagworte
Reinvermögensberechnung nach Einheitswert
Leitsätze
1. Bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz ist ein Rückgriff auf Einheitswerte zulässig.
2. Im Rahmen der Reinvermögensberechnung ist die Ersetzung des bilanziellen Grundstückswerts durch den Einheitswert von § 4 Abs. 2 Nr. 1 EntschG vorgegeben.
(Leitsätze der Redaktion)
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