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20 C 98/12 - Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug; Abrechnungseinheit; Heizkostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht; VerteilungsmaßstabLeitsatz: 1. Der Mieter muss darlegen, aus welchen Gründen ein vom Vermieter nicht vorgenommener Vorwegabzug notwendig war. 2. Bei gemeinsamer Versorgung mehrerer Grundstücke kann der Vermieter nach der daraus gebildeten Abrechnungseinheit abrechnen. 3. Die einmalige Aufforderung zur Übersendung der Ableseprotokolle für den Wärmeverbrauch begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters. 4. Die Heizkostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn der Anteil der auf die Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge mit 18 % angegeben wird. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding25.05.2012
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7 C 508/11 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettomietspiegel; Darlegungslast für Betriebskostenanteil; Bestreiten von Orientierungsmerkmalen; Abrechnungseinheit; Wirtschaftseinheit; schlechter Instandhaltungszustand; Orientierungshilfe; Müllstandsflächen; LärmLeitsatz: 1. Der Vermieter muss die zu der Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete der ortsüblichen Nettomiete hinzugerechneten Betriebskosten für die Wohnung im Einzelnen anhand der Belege darlegen, wenn der Betriebskostenanteil nach einer aus mehreren unterschiedlichen Gebäuden zusammengefassten Abrechnungseinheit ermittelt worden ist. 2. Trägt der Mieter konkret zu den wohnwertmindernden Merkmalen der Orientierungshilfe vor, kann sich der Vermieter nicht auf ein bloßes Bestreiten beschränken, sondern muss konkreten Gegenvortrag bringen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg23.05.2012
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3 C 378/08 - Heizkostenabrechnung; Einrohrheizung; Kürzungsrecht des MietersLeitsatz: Der Wohnraummieter ist bei der Abrechnung der Heizkosten einer Einrohrheizung nach Fläche zur Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils um 15 % berechtigt, wenn eine Erfassung des Verbrauchs technisch möglich und die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind, was der Vermieter darzulegen hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding23.05.2012
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610 C 796/11 - Kostenersatz für Zweitschlüssel; SchließanlageLeitsatz: Beschafft der Verwalter einem Wohnungseigentümer auf dessen Wunsch einen Ersatzschlüssel für die gemeinschaftliche Schließanlage, kommt ein Auftragsverhältnis mit Erstattungspflicht unmittelbar zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Verwalter zustande. (Leitsatz der Redaktion)AG Tiergarten16.05.2012
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6 C 52/12 - Schadensersatzpflicht der Ablese- und Abrechnungsfirma gegenüber dem Auftraggeber wegen fehlerhafter Abrechnung; Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses in AGBLeitsatz: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach bei Abrechnungsmängeln Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Abrechnungsfirma beruhen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Krefeld04.05.2012
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231 C 494/11 - Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung; LaminatfußbodenLeitsatz: Laminatfußboden ist nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal i. S. d. Berliner Mietspiegels 2011, wenn dieser aus dem obersten Preissegment stammt und seine Eigenschaften denen eines Parkettfußbodens gleichkommen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg26.04.2012
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7 C 326/10 - Schimmel durch Wärmebrücken und Mieterverhalten; geringere Minderungsquote bei Mitverursachung durch MieterLeitsatz: 1. Stellt ein Sachverständiger in seinem Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) Wärmebrücken fest, die unabhängig vom Verhalten des Mieters für die Schäden ursächlich sein sollen, kann der Mieter Instandsetzung und Minderung verlangen. 2. Bei der Minderungsquote ist eine Mitverursachung durch den Mieter zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen (Anschluss an LG Berlin GE 2009, 1125).AG Tempelhof-Kreuzberg24.04.2012
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2 C 298/10 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel; ursprüngliche Bezugsfertigkeit der Wohnung; kriegszerstörte Gebäude; beschädigte Gebäude; Wiederaufbau; WiederherstellungLeitsatz: Wurde das Haus, in dem die streitbefangene Wohnung liegt, ausweislich des Gebrauchsabnahmescheines im Jahre 1929 bezugsfertig, ist für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel von einer Bezugsfertigkeit in diesem Jahr auch dann auszugehen, wenn das Gebäude durch Kriegseinwirkungen schwer beschädigt wurde, aber der Wiederaufbau in identischer Bauweise erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding19.04.2012
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15 C 384/11 - Verlängerungsklausel; Wohnraum zu vorübergehendem Gebrauch; Nutzungsentschädigung; Schadensersatz wegen möglicher Nutzung der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; EinliegerwohnungLeitsatz: 1. Die Klausel, wonach sich der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Wohnraummietvertrag jeweils um 6 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird, ist unwirksam. 2. Wohnraum gilt nur dann als zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, wenn dieser Zweck im Vertrag zum Ausdruck gekommen ist. 3. Eine Wohnung, die nicht funktional in den Wohnbereich des Vermieters einbezogen worden ist, ist keine Einliegerwohnung. 4. Der Vermieter kann keine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er selbst von dem Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht und deswegen die vom Mieter angebotene Rückgabe der Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt ablehnt. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg17.04.2012
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10 C 456/11 - Katzennetz an Holzkonstruktion auf Balkon vertragswidrigLeitsatz: Die Anbringung eines Katzennetzes an einer Holzkonstruktion auf einem zur Mietwohnung gehörenden Balkon ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine vertragswidrige bauliche Veränderung dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln12.04.2012