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V ZB 282/11 - Unterlassene Zulassung der Berufung; Beschwer durch erfolgreiche Anfechtung des Jahresabschlusses; Jahresabrechnung; Begründungsanforderungen an Beschluss; unzulässige BerufungLeitsatz: 1. Die Beschwer des Anfechtungsklägers durch eine erfolglose Anfechtung eines Jahresabrechnungsbeschlusses bestimmt sich allein nach seinem persönlichen wirtschaftlichen Interesse, das selbst bei einschränkungsloser Anfechtung nicht dem Streitwert der Anfechtungsklage entsprechen muss. 2. Geht das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 € aus, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält. 3. Sollte die Klage als unschlüssig abgewiesen worden sein, kommt eine Zulassung der Berufung nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und nur in Betracht, wenn das Amtsgericht die Anforderungen an den Sachvortrag des Klägers überspannt oder Vortrag des Klägers übergangen haben sollte. (Leitsätze der Redaktion)BGH15.05.2012
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V ZR 237/11 - Sicherungsgrundschuld; Rechtsnachfolge in Vollstreckungsunterwerfung; Eintritt in Sicherungsvertrag; ZwangsversteigerungLeitsatz: Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche „Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.BGH11.05.2012
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V ZR 189/11 - Anpassung unbilliger Regelungen der Gemeinschaftsordnung; sachenrechtliche Zuordnung; Anpassungsanspruch; Erstattung von vorgerichtlichen AnwaltskostenLeitsatz: 1. Gegenstand der Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Anpassung unbilliger Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung des Wohnungseigentums lässt sich aus der Vorschrift nicht herleiten. 2. Ein erfolgloser Kläger schuldet der Gegenseite nicht ohne Weiteres Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. (Leitsätze der Redaktion)BGH11.05.2012
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V ZR 193/11 - Fehlende Verteilung einzelner Kostenpositionen; Ungültigkeit von Jahresabrechnungen und WirtschaftsplänenLeitsatz: Liegen keine besonderen Umstände vor, führt die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Regel nicht dazu, dass Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftspläne insgesamt für ungültig zu erklären sind.BGH11.05.2012
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V ZR 196/11 - Kostentragungspflicht durch werdenden WohnungseigentümerLeitsatz: a) Ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird, ist auch dann als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, wenn er den Besitz an der Wohnung erst nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft erlangt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 ff.). b) Der in dem Grundbuch als Eigentümer eingetragene Veräußerer haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Lasten der Wohnung, wenn der Erwerber als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist.BGH11.05.2012
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V ZB 36/12 - Grundschuldlöschung bei herrenlosem Grundstück; EigentümerzustimmungLeitsatz: Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es weder der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers noch der des früheren Eigentümers.BGH10.05.2012
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V ZB 156/11 - Zwangsversteigerung; Berücksichtigung einer zur Sicherung des erloschenen Rückübertragungsanspruchs eingetragenen Vormerkung in geringstem Gebot; erloschene Rückübereignungsvormerkung; RückkaufsrechtLeitsatz: a) Eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks kann nach Erlöschen dieses Anspruchs mangels Anspruchskongruenz nicht mit einem Rückübereignungsanspruch des Verkäufers aus einem weiteren Kaufvertrag mit einem Dritten „aufgeladen" werden. b) Ergibt sich das klar und eindeutig aus den zu den Grundakten gereichten öffentlichen Urkunden, ist die Vormerkung im geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen, auch wenn sie im Grundbuch noch nicht gelöscht ist. c) Ist eine Auflassungsvormerkung als vorrangiges Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots zu berücksichtigen, ist der Zuzahlungsbetrag nach dem Wert des Grundstücks zu bemessen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch besteht und durchgesetzt werden kann, gering ist. Bei der Bestimmung des Zuzahlungsbetrags hat der Tatrichter ein Ermessen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist. d) Die Pfändung des Anspruchs auf Rückübereignung des Grundstücks, der durch eine Vormerkung gesichert ist, die nach dem geringsten Gebot bestehen bleibt, erlischt nicht durch den Zuschlag, auch wenn sie nach der Eintragung des Rechts erfolgt, aus dem die Zwangsversteigerung betrieben wird.BGH10.05.2012
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V ZB 242/11 - Beschwer und Beschwerdewert; wirtschaftliches Interesse; fünffaches Eigeninteresse des Beschwerdeführers; Beschlussanfechtungsklage; Beauftragung eines Rechtsanwaltes; außergerichtliche Einigung; WohnungseigentümerversammlungLeitsatz: Während sich die Beschwer (Belastung) nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers richtet, kann sich der Wert des Beschwerdeverfahrens nach dem fünffachen Eigeninteresse des Beschwerdeführers bemessen, also darüber liegen. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.05.2012
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V ZB 279/11 - Sondernutzungsrecht für Miteigentumsanteil; BruchteilseigentumLeitsatz: Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden.BGH10.05.2012
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III ZR 234/11 - Nebenentgeltabrede, interne WertermittlungsgebührLeitsatz: a) Zur Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren („zwischengeschalteten“) Vermittler versprochen hat. b) Zur Wirksamkeit einer (erfolgsunabhängigen) Nebenentgeltabrede („interne Wertermittlungsgebühr“).BGH10.05.2012