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Urteil Grundschuldlöschung bei herrenlosem Grundstück
Schlagworte
Grundschuldlöschung bei herrenlosem Grundstück; Eigentümerzustimmung
Leitsatz
Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es weder der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers noch der des früheren Eigentümers.
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