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Urteil Sicherungsgrundschuld


Schlagworte

Sicherungsgrundschuld; Rechtsnachfolge in Vollstreckungsunterwerfung; Eintritt in Sicherungsvertrag; Zwangsversteigerung

Leitsatz

Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche „Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.

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