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Urteil Fehlende Verteilung einzelner Kostenpositionen
Schlagworte
Fehlende Verteilung einzelner Kostenpositionen; Ungültigkeit von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
Leitsatz
Liegen keine besonderen Umstände vor, führt die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Regel nicht dazu, dass Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftspläne insgesamt für ungültig zu erklären sind.
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