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Urteil Beschwer und Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwer und Beschwerdewert; wirtschaftliches Interesse; fünffaches Eigeninteresse des Beschwerdeführers; Beschlussanfechtungsklage; Beauftragung eines Rechtsanwaltes; außergerichtliche Einigung; Wohnungseigentümerversammlung
Leitsatz
Während sich die Beschwer (Belastung) nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers richtet, kann sich der Wert des Beschwerdeverfahrens nach dem fünffachen Eigeninteresse des Beschwerdeführers bemessen, also darüber liegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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