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  1. XI ZR 56/11 - Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs für Selbstvornahme; Selbstbeseitigung eines Mangels; Gewährleistungsanspruch; Gewährleistungsbürgschaft; Verjährung; Leistungsaufforderung; erfolglose Nachbesserungsaufforderung; bezifferter Zahlungsanspruch; Werkleistung; Bauvertrag
    Leitsatz: 1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht. 2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss. 3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).
    BGH
    11.09.2012
  2. VIII ZR 237/11 - Schönheitsreparaturen; erhebliche Abweichung von der bisherigen Ausführungsart nur mit Zustimmung des Vermieters; Formularklausel
    Leitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel, nach der der Mieter bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen darf, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28.3.2007-VIII ZR 199/06, GE 2007, 717).
    BGH
    11.09.2012
  3. VII ZR 193/10 - Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung; Herausnahme einzelner Bauleistungen; Bieterverfahren; Verzögerung des Vergabeverfahrens; Annahme eines modifizierten Angebotes
    Leitsatz: a) Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot des Auftraggebers. b) Enthält das neue Angebot wegen der Verzögerung des Vergabeverfahrens eine neue Bauzeit, und bringt der Auftraggeber eindeutig und klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag mit diesen Fristen zu dem angebotenen Preis bindend schließen will, kann es nicht dahin ausgelegt werden, der Zuschlag sei auf eine Leistung zur ausgeschriebenen Bauzeit erteilt worden (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 und VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 = NZBau 2010, 628 = ZfBR 2010, 810; Urteil vom 25. November 2010 - VII ZR 201/08, BauR 2011, 503 = NZBau 2011, 97 = ZfBR 2011, 235). c) Ein solches modifiziertes Angebot des Auftraggebers kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass stillschweigend das Angebot unterbreitet wird, die Vergütung wegen dem Auftragnehmer infolge der Bauzeitänderung etwa entstehender Mehrkosten in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. d) Nimmt der Bieter das modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit zu den vereinbarten Preisen erbringen.
    BGH
    06.09.2012
  4. VII ZB 55/11 - Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit der Unterwerfungsklausel
    Leitsatz: Eine Klausel in einer notariellen Urkunde, mit der sich der Erwerber einer Eigentumswohnung „wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" der Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft, genügt nicht den Anforderungen des Konkretisierungsgebots.
    BGH
    05.09.2012
  5. VII ZR 242/11 - Leistungsverweigerungsrecht
    Leitsatz: Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.
    BGH
    23.08.2012
  6. I ZR 44/10 - Breitbandkabel; Lizenzpflicht für Verbreitung im eigenen Kabelnetz; Urheberrechtsangabe; VG Media
    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: „Umfasst der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes, wenn die ursprüngliche Sendung im Sendegebiet auch drahtlos empfangen werden kann, das Werk an die Besitzer von Empfangsgeräten weitergesendet wird, die die Sendung allein oder im privaten bzw. familiären Kreis empfangen, und die Weitersendung durch ein anderes als das ursprüngliche Sendeunternehmen zu Erwerbszwecken vorgenommen wird?"
    BGH
    16.08.2012
  7. VIII ZR 238/12 - Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung; Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision; Verschulden des Mieters
    Leitsatz: Die Schonfristzahlung lässt die fristgemäße Kündigung des Vermieters nicht nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam werden, weil diese Vorschrift nur für die außerordentliche fristlose Kündigung gilt. Das Verschulden des Mieters kann aber im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in einem milderen Licht gesehen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.08.2012
  8. XII ZR 86/11 - Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers; Anspruch auf Rückzahlung; Mietkaution
    Leitsatz: Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).
    BGH
    15.08.2012
  9. XII ZR 87/11 - Notwendige Beweiserhebung über behauptete Schäden an Sachen des Mieters durch Bauarbeiten des Vermieters
    Leitsatz: 1. Wird die Behauptung des Mieters, anlässlich von Bauarbeiten des Vermieters sei seine Telefonanlage beschädigt worden, durch ein Privatgutachten gestützt, darf von der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht deshalb abgesehen werden, weil die Telefonanlage nicht mehr zur Verfügung steht. 2. Ein Schadensersatzanspruch ist dann schlüssig vorgetragen, wenn die Behauptung so konkret ist, dass eine Stellungnahme des Gegners ermöglicht wird (hier bejaht für Vortrag, im August sei eine fehlerhafte Bohrung vorgenommen worden, wodurch im Kühlhaus ein Spirituosenregal umgestürzt sei). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    01.08.2012
  10. V ZR 2/12 - Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbargebäudes und gemeinsamer Giebelwand; Grenzwand; Kommunwand
    Leitsatz: 1. Verläuft die Grenze zwischen Nachbargrundstücken in der Mitte einer gemeinsamen Giebelwand (§ 921 BGB), wird dadurch nicht das Recht des jeweiligen Grundstückseigentümers beschränkt, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Veränderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. 2. Bei den dafür nötigen Aufwendungen handelt es sich nicht um von beiden Nachbarn gleichmäßig zu tragende Unterhaltungskosten. 3. Der sein Gebäude abreißende Grundstückseigentümer schuldet bei gemeinsamer Giebelwand dem Nachbarn Erstattung der Kosten für die Herstellung der Wärmedämmung und des Außenputzes. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    27.07.2012