Urteil Notwendige Beweiserhebung über behauptete Schäden an Sachen des Mieters durch Bauarbeiten des Vermieters
Schlagworte
Notwendige Beweiserhebung über behauptete Schäden an Sachen des Mieters durch Bauarbeiten des Vermieters
Leitsätze
1. Wird die Behauptung des Mieters, anlässlich von Bauarbeiten des Vermieters sei seine Telefonanlage beschädigt worden, durch ein Privatgutachten gestützt, darf von der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht deshalb abgesehen werden, weil die Telefonanlage nicht mehr zur Verfügung steht.
2. Ein Schadensersatzanspruch ist dann schlüssig vorgetragen, wenn die Behauptung so konkret ist, dass eine Stellungnahme des Gegners ermöglicht wird (hier bejaht für Vortrag, im August sei eine fehlerhafte Bohrung vorgenommen worden, wodurch im Kühlhaus ein Spirituosenregal umgestürzt sei).
(Leitsätze der Redaktion)
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