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  1. VIII ZR 279/11 - Rückzahlungsansprüche, unwirksame Preisänderungsklauseln, Stromlieferungsvertrag
    Leitsatz: Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.
    BGH
    26.09.2012
  2. VIII ZR 249/11 - Verjährung beim Unterlassen einer zumutbaren Klageerhebung; Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklausel; Gasliefervertrag; Gassonderkunde; Verjährungsbeginn
    Leitsatz: 1. Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertrag mit Sonderkunden. 2. Schon vor der Entscheidung des Kartellsenats des BGH vom 29. April 2008 war wegen der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln seit 1980 einem Sonderkunden eines Gaslieferungsvertrages eine Rückzahlungsklage zumutbar, so dass auch vor 2008 entstandene Ansprüche verjährt sein können. 3. Die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus einem Gaslieferungsvertrag beginnt nicht mit dem Schluss des Jahres, in dem die Abschlagszahlungen erbracht wurden, sondern erst mit dem auf die Abrechnung folgenden Jahresende. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    BGH
    26.09.2012
  3. VIII ZR 315/11 - Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
    Leitsatz: Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff.).
    BGH
    26.09.2012
  4. XII ZR 122/11 - Mittelbare Beeinträchtigung kein Mietmangel; Mangelbegriff; Mietermix bei Gewerbemiete; Mieteranspruch auf Milieuniveau
    Leitsatz: Für die Annahme eines Mangels ist eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erforderlich, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mangel zu qualifizieren sind. In der Gewerbemiete hat der Mieter ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch gegen den Vermieter, bei Vermietung weiterer Räume in dem Mietobjekt einen bestimmten „Mietermix" oder ein bestimmtes „Milieuniveau" zu bewahren. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.09.2012
  5. VIII ZR 330/11 - Eigenbedarfskündigung für gewerbliche Zwecke; Büronutzung
    Leitsatz: Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 127/05, NZM 2005, 943).
    BGH
    26.09.2012
  6. XII ZR 112/10 - Betriebskostenabwälzung im Gewerberaummietvertrag; intransparente Klausel über Kosten des „Centermanagers“; Wirksamkeitsklausel über „Verwaltungskosten”; Verzugszinsen auf Nebenkostenvorauszahlungen
    Leitsatz: a) Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrages über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des „Centermanagers" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam; die Wirksamkeit einer daneben ausdrücklich vereinbarten Übertragung von Kosten der „Verwaltung" wird dadurch allerdings nicht berührt (Fortführung des Senatsurteils vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 = GE 2011, 1301). b) Zur Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten. c) Gerät der Mieter mit Nebenkostenvorauszahlungen in Verzug, bleiben dem Vermieter die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten; ihm sind deshalb für die Zeit bis zur Abrechnungsreife auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen zuzusprechen, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen selbst wegen eingetretener Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden können.
    BGH
    26.09.2012
  7. V ZR 230/11 - Halterhaftung für unberechtigtes Parken auf fremdem Grundstück
    Leitsatz: Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.
    BGH
    21.09.2012
  8. V ZB 86/12 - Zivilrechtsweg für Grundstückskaufvertrag zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung; Geschäfte der öffentlichen Hand
    Leitsatz: 1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt. 2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
    BGH
    19.09.2012
  9. XII ZR 136/10 - Ausgleich ehebedingter Zuwendungen zur Finanzierung des Familienheims unter nichtehelichen Partnern
    Leitsatz: Ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kommt auch unter nichtehelichen Partnern in Betracht, soweit den gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen (hier: zur Finanzierung des Familienheims) die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    19.09.2012
  10. XII ZR 151/10 - Erbengemeinschaft als Vermieter; Einziehung von Mietrückständen mit Stimmenmehrheit; ordnungsgemäße Nachlassverwaltung
    Leitsatz: Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 183, 131 = GE 2010, 57 = FamRZ 2010, 119 und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09 - NJW 2011, 61 = GE 2011, 53).
    BGH
    19.09.2012