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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit der Unterwerfungsklausel
Leitsatz
Eine Klausel in einer notariellen Urkunde, mit der sich der Erwerber einer Eigentumswohnung „wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" der Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft, genügt nicht den Anforderungen des Konkretisierungsgebots.
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