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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Mieterhöhung; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschüsse
Leitsatz
Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß durch eine mietvertragliche Vereinbarung über den Abbau von Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüssen der zu zahlende Mietzins nach Ablauf des Förderungszeitraumes wirksam vereinbart wurde, ohne daß es einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 WoBindG oder § 2 MHG bedarf. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
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