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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 650 von 671)

  1. VG 29 A 509.97 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Manipulation; staatliche Stelle; Wohnraumlenkungsverordnung; Verfahrensgrundsätze; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; Ausreiseerwerb
    Leitsatz: Die Vergabe eines Einfamilienhauses durch den Oberbürgermeister von Berlin an seinen "persönlichen Mitarbeiter" begründet die Unredlichkeit des Erwerbs, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften (Wohnraumlenkungsverordnung) und ohne Beteiligung des Stadtbezirks vor sich ging.
    VG Berlin
    07.03.2002
  2. 5 A 327/01 MD - Kostenfreiheit; Grenzfeststellung; Abmarkung; Rückgabeverpflichtung; Vermessung; Besitzrecht
    Leitsatz: Aus der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens nach dem VermG folgt keine Verpflichtung der Behörde, die Kosten für die Grenzfeststellung (Abmarkung) zu übernehmen. Die Rückgabeverpflichtung der Behörde endet mit der Verschaffung des Eigentums nach Vermessung des Grundstücks. Die Durchsetzung des Besitzrechtes ist Sache des Berechtigten.
    VG Magdeburg
    05.03.2002
  3. 3 K 835/01 GE - Altherrenverband
    Leitsatz: 1. Das Vermögen eines Altherrenverbandes, der dem NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten beigetreten war, unterlag einer Konfiszierung nach dem SMAD-Befehl Nr. 126 vom 31. Oktober 1945. Die örtlichen Altherrenschaften waren Unterorganisationen des NS-Altherrenbundes. 2. Die spätere Aufstellung sog. NS-Enteignungslisten hat keine enteignende Wirkung.
    VG Gera
    26.02.2002
  4. VG 21 A 646.00 - Anspruch auf Wohngeld für Untermieter der gesamten Wohnung
    Leitsatz: Der Untermieter einer Wohnung ist auch dann wohngeldberechtigt, wenn der Vermieter der Untervermietung nicht zugestimmt hatte; Entsprechendes gilt für den Fall, daß kein Untermietvertrag besteht, sofern der Besitz an der Wohnung nicht durch verbundene Eigenmacht erlangt wurde. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    31.01.2002
  5. VG 19 A 444.01 - Berlin-Mitte; sanierungsrechtliche Genehmigung; Auflage; Mietobergrenzen; Genehmigungsfiktion; soziale Sanierungsziele; leerstehende Wohnungen
    Leitsatz: 1. Bei der Nebenbestimmung in einer Sanierungsgenehmigung, nach Modernisierung Mietobergrenzen einzuhalten, handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Auflage, nicht um eine Inhaltsbestimmung (sog. modifizierende Auflage). 2. Zur Frage, ob entsprechende Auflagen bei leerstehenden Wohnungen zulässig sind.
    VG Berlin
    24.01.2002
  6. VG 19 A 79.01 - Sanierungsrechtliche Genehmigung; Umnutzung von Wohnraum in Gewerberaum; Erdgeschoßwohnung; Hochparterrewohnung
    Leitsatz: Jedenfalls mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist das grundsätzliche Sanierungsziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, für Erdgeschoßwohnungen aufgegeben worden. Das gilt auch für Hochparterrewohnungen.
    VG Berlin
    24.01.2002
  7. 11 K 390/98 - Streitwert; Gebührenstreitwert; Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Der Wert für die Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung beträgt 30 % des Grundstücksverkehrswerts zum Zeitpunkt der Einleitung der Anfechtungsklage.
    VG Potsdam
    16.01.2002
  8. IX R 48/01 - Gefälligkeitsmiete; Vermietung an Familienangehörige; verbilligte Vermietung; ortsübliche Miete
    Leitsatz: 1. Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v. H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 15. Dezember 1992 - IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl. II 1993, 490, und vom 27. Juli 1999 - IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl. II 1999, 826). 2. Beträgt der Mietzins 50 v. H. und mehr, jedoch weniger als 75 v. H. der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschußprognose zu prüfen. Ist die Überschußprognose positiv, sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar. Ist die Überschußprognose negativ, ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen; die anteilig auf den entgeltlichen Teil entfallenden Werbungskosten sind abziehbar. 3. Beträgt der Mietzins weniger als 50 v. H. der ortsüblichen Marktmiete, sind die mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängenden Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 EStG insoweit abziehbar, als sie anteilig auf den entgeltlichen Teil der Vermietung entfallen.
    BFH
    05.11.2002
  9. IX R 98/00 - Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungsaufwand; Erhaltungsaufwand
    Leitsatz: Aufwendungen für den Einbau neuer Gegenstände in vorhandene Installationen eines Wohnhauses können nur dann zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie eine deutliche Erweiterung seines Gebrauchswerts (wesentliche Verbesserung) zur Folge haben.
    BFH
    20.08.2002
  10. 2Z BR 104/02 - Verwalterentlastung keine ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: Der Senat ist der Auffassung, daß ein Eigentümerbeschluß, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
    BayObLG
    19.12.2002