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Urteil Kostenfreiheit
Schlagworte
Kostenfreiheit; Grenzfeststellung; Abmarkung; Rückgabeverpflichtung; Vermessung; Besitzrecht
Leitsatz
Aus der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens nach dem VermG folgt keine Verpflichtung der Behörde, die Kosten für die Grenzfeststellung (Abmarkung) zu übernehmen. Die Rückgabeverpflichtung der Behörde endet mit der Verschaffung des Eigentums nach Vermessung des Grundstücks. Die Durchsetzung des Besitzrechtes ist Sache des Berechtigten.
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