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Urteil Sanierungsrechtliche Genehmigung
Schlagworte
Sanierungsrechtliche Genehmigung; Umnutzung von Wohnraum in Gewerberaum; Erdgeschoßwohnung; Hochparterrewohnung
Leitsatz
Jedenfalls mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist das grundsätzliche Sanierungsziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, für Erdgeschoßwohnungen aufgegeben worden. Das gilt auch für Hochparterrewohnungen.
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