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Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Gebührenstreitwert; Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsatz
Der Wert für die Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung beträgt 30 % des Grundstücksverkehrswerts zum Zeitpunkt der Einleitung der Anfechtungsklage.
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