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Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 671)

  1. 37290/97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf
    Leitsatz: Die deutsche Rechtsprechung zu der Frage, ob der Zwang der DDR auf DDR-Bürger, vor der Ausreise Immobilien zu veräußern, einen Eingriff in das Eigentum bedeutet, verstößt jedenfalls dann nicht gegen Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls, wenn der Veräußerungsvertrag erst am 8. Dezember 1989 geschlossen worden ist.
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion
    12.12.2002
  2. 8 Wx 15/02 - Ferienbungalow des VEB auf Nutzungsgrundstück; Gebäudegrundbuchblatt; Sicherungsvermerk im Grundstücksgrundbuch
    Leitsatz: Für Ferienbungalows, die ein VEB auf der Grundlage eines Nutzungsvertrags auf fremdem Grund und Boden errichtet hat, ist weder ein Gebäudegrundbuchblatt anzulegen noch ein Sicherungsvermerk im Grundstücksgrundbuch einzutragen (Abgrenzung zu OLG Dresden, ZOV 2001, 249).
    Brdbg. OLG
    09.12.2002
  3. T-114/00 - Flächenerwerbsprogramm; Landwirtschaftsflächen; LPG; Diskriminierungsverbot
    Leitsatz: Zulässigkeit einer Klage betreffend Unzulässigkeit staatlicher Beihilfen.
    Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, 4. erw. Kammer
    05.12.2002
  4. VfGBbg 99/02 - Verfassungsverstoß; Kündigung von Erholungs-und Freizeitgrundstücken
    Leitsatz: § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG verletzt nicht Art. 41 Abs. 1 LVerfBrdbg.
    VerfG Brandenburg
    21.11.2002
  5. 2Z BR 107/02 - Vereinbarung statt Beschluß bei nicht formaler Eigentümerversammlung; Errichtung eines Carports
    Leitsatz: 1. Wird bei einem "zwanglosen Zusammentreffen" aller Wohnungseigentümer, zu dem keine Einberufung vorliegt und über dessen Ablauf keine Niederschrift erstellt wurde, schriftlich niedergelegt, daß auf einem Pkw-Stellplatz ein Carport errichtet werden darf, handelt es sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Eigentümerbeschluß. 2. Bei einem Carport handelt es sich in der Regel um eine optisch nachteilige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums. 3. Ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche befreit nicht von der für bauliche Veränderungen erforderlichen Zustimmung nachteilig beeinträchtigter Wohnungseigentümer.
    BayObLG
    14.11.2002
  6. 4 A 37/02.Z - Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahren; Rückgabeantrag; Restitutionsantrag; Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensaussetzung
    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 1 AnmVO unterliegt als DDR-Recht nicht der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit. 2. Zur Form der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung. 3. Im Antrag auf Rückerstattung kann ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens gesehen werden. 4. Voraussetzung für die Aussetzung des Verfahrens.
    BrdbgOVG
    11.11.2002
  7. 2Z BR 70/02 - Keine Eintragung einer GbR unter ihrem Namen ins Grundbuch
    Leitsatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden.
    BayObLG
    31.10.2002
  8. 4 K 1742/97 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck.
    Leitsatz: Unlautere Machenschaft bei vorgeschobenem Enteignungszweck.
    VG Frankfurt/O.
    28.10.2002
  9. 2Z BR 82/02 - Verwalterhaftung für verjährte Gewährleistungsansprüche
    Leitsatz: 1. Der Verwalter haftet den Wohnungseigentümern auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrags, wenn er es schuldhaft unterläßt, die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinzuweisen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. 2. Wird dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt, so beschränkt sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat. 3. Die Entlastung des Verwalters erfaßt nur solche Vorgänge, die bei der Beschlußfassung darüber bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren; abzustellen ist dabei auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer. 4. Allein daraus, daß der Bauträger nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Teil der Baumängel anerkennt und beseitigt, kann nicht gefolgert werden, daß er darauf verzichtet habe, auch gegenüber den weiteren Ansprüchen der Wohnungseigentümer die Einrede der Verjährung nicht zu erheben. Im übrigen setzt ein Verzichtswille voraus, daß der Verzichtende sich bewußt ist oder jedenfalls damit rechnet, Verjährung sei eingetreten.
    BayObLG
    17.10.2002
  10. 32 C 725/00 - Streitwert; Zufahrtdienstbarkeit; Wertbestimmung
    Leitsatz: Wert einer Grunddienstbarkeit.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    01.10.2002