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Suchergebnis Urteilssuche (411 - 420 von 671)
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64 S 433/01 - Mietminderung bei Wohnflächenabweichung; Vorwegabzug bei Betriebskosten im Mischobjekt mit GewerbeLeitsatz: 1. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit "ca." angegebenen Fläche nur um 7 % ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor. 2. Bei der Umlage von Grundsteuern, Müllabfuhr, Versicherungen und Wasserkosten für ein Mischobjekt mit Gewerbe muß der Vermieter im einzelnen darlegen, daß die Kosten durch das Gewerbe nicht beeinflußt sind.LG Berlin01.11.2002
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63 S 39/02 - Opfergrenze für Vermieter bei Instandsetzungen von Gasleitungen; Elektroherd statt GasherdLeitsatz: 1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung der Gaszufuhr für vermieteten Gasherd, wenn die Gasleitungen des Hauses nach einer Druckprüfung der GASAG stillgelegt wurden und der Vermieter die Umstellung auf einen Elektroherd angeboten hat. 2. Bei fehlender Kochmöglichkeit ist ein Minderungssatz von 3 % angemessen; Berechnungsgrundlage für die Minderung sind bei einer Nettomiete auch die Betriebskostenvorschüsse. Der sich danach ergebende Minderungsbetrag ist jedoch allein von der Nettomiete abzuziehen (Bestätigung von LG Berlin GE 2002, 534). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.10.2002
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67 S 127/02 - Erhaltung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; BalkonbepflanzungLeitsatz: Führt die Balkonbepflanzung eines Mieters zu Beeinträchtigungen bei einem anderen Mieter (herunterfallende Blüten und sonstige Pflanzenbestandteile sowie Vogelkot), kann letzterer von dem Vermieter ein Vorgehen gegen den störenden Mieter mit der Maßgabe verlangen, daß die Balkonbepflanzung derart zurückgeschnitten wird, daß diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons herüberragt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.10.2002
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48 S 78/02 - Verjährung für Ansprüche der BSR aus SchneebeseitigungsvertragLeitsatz: Vor dem 1. Januar 2002 entstandene Entgeltansprüche aus einem Schneebeseitigungsvertrag verjähren in zwei Jahren.LG Berlin22.10.2002
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65 S 66/02 - Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede; RatenzahlungLeitsatz: Selbst wenn dem Mieter nicht die Ratenzahlungsmöglichkeit nach § 551 Abs. 2 BGB gegeben wird, führt das nicht zur Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung insgesamt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.10.2002
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96. O. 61/02 - Richterliche Inhaltskontrolle eines satzungsmäßig festgelegten Vetorechts bei einer PublikumsgesellschaftLeitsatz: Der Schutz der Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft gebietet es, daß diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages mehrheitlich beschließen können.LG Berlin18.10.2002
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63 S 488/01 - Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede; Ratenzahlung; Kostenpauschale für Ablichtung von BetriebskostenunterlagenLeitsatz: 1. Eine Kautionsvereinbarung (als Sicherheit eine Geldsumme) ist wirksam, auch wenn dem Mieter nicht ausdrücklich Teilzahlungen (drei gleiche monatliche Raten) zugestanden werden. In diesem Fall ist zwar die von der zwingenden gesetzlichen Regelung abweichende Fälligkeitsvereinbarung unwirksam, an deren Stelle tritt jedoch die gesetzliche Regelung. 2. Der Vermieter kann für die Überlassung von Ablichtungen der einer Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Rechungsbelege Kostenerstattung bis zur Höhe von 0,25 e je Ablichtung verlangen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin15.10.2002
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62 S 235/02 - Betriebskostenguthaben von Zwangsverwalter auszukehrenLeitsatz: Der Zwangsverwalter hat ein sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebendes Guthaben an den Mieter auszuzahlen, ohne daß es im Verhältnis zu diesem darauf ankommt, ob dem Zwangsverwalter Nebenkostenvorschüsse zugeflossen sind. Er hat auch eine Betriebskostenabrechnung für einen Zeitraum zu erstellen, in dem er noch nicht die Zwangsverwaltung hatte. Es kommt nur darauf an, ob er derzeit zuständig ist, weil durch die Beschlagnahme die Verwaltung des Grundstücks dem Vermieter/Eigentümer entzogen sei. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.09.2002
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62 S 177/02 - Gericht als Adressat eines VergleichswiderrufsLeitsatz: Grundsätzlich ist ein vorbehaltener Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs dem Vergleichsgegner gegenüber abzugeben und wird gem. § 130 Abs. 1 BGB in dem Augenblick wirksam, in dem er ihm zugeht. Der Widerruf des Vergleichs gegenüber dem Gericht reicht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.09.2002
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67 S 134/00 - Kein Schadensersatzanspruch des Mieters nach GebäudeeinsturzLeitsatz: Ist die Mietsache noch nicht übergeben, kann der Mieter wegen einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Unmöglichkeit (hier: Gebäudeeinsturz) keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.LG Berlin23.09.2002