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Urteil Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede
Schlagworte
Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede; Ratenzahlung
Leitsatz
Selbst wenn dem Mieter nicht die Ratenzahlungsmöglichkeit nach § 551 Abs. 2 BGB gegeben wird, führt das nicht zur Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung insgesamt. (Leitsatz der Redaktion)
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