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Urteil Erhaltung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
Schlagworte
Erhaltung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; Balkonbepflanzung
Leitsatz
Führt die Balkonbepflanzung eines Mieters zu Beeinträchtigungen bei einem anderen Mieter (herunterfallende Blüten und sonstige Pflanzenbestandteile sowie Vogelkot), kann letzterer von dem Vermieter ein Vorgehen gegen den störenden Mieter mit der Maßgabe verlangen, daß die Balkonbepflanzung derart zurückgeschnitten wird, daß diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons herüberragt. (Leitsatz der Redaktion)
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