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Suchergebnis Urteilssuche (401 - 410 von 671)

  1. 67 S 149/02 - Vereinbarung; von derzeitigen Kündigungsfristen
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann ein schon zu einem späteren Zeitpunkt gekündigtes Mietverhältnis erneut zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, wenn durch eine Gesetzesänderung Kündigungsfristen verkürzt wurden. 2. Ein Formularvertrag, der auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweist und in einer Fußnote die derzeitigen gesetzlichen Kündigungsfristen wiedergibt, enthält keine Vereinbarung im Sinne der Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform, so daß der Mieter solche Verträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.11.2002
  2. 64 S 58/02 - Klage auf Feststellung von Mängeln; unwirksame Überwälzung von Schönheitsreparaturen; unangemessen kurzer Fristenplan
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann statt einer Mängelbeseitigungsklage auch eine Klage auf Feststellung der Mängel erheben. 2. Der Mieter kann auch bereits während des laufenden Mietverhältnisses durch eine Feststellungsklage klären lassen, ob er zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. 3. Ein Fristenplan, der die zur Durchführung der Schönheitsreparaturen laufenden Fristen unangemessen verkürzt, macht die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.
    LG Berlin
    12.11.2002
  3. 67 S 118/02 - Berücksichtigung von Kürzungsmitteln; Drittmittel; Modernisierung
    Leitsatz: Die Tatsache, daß der Kürzungsbetrag keine konkrete Auswirkung auf den Mieterhöhungsspielraum hat, führt dazu, daß er in dem Mieterhöhungsverlangen nicht gesondert erwähnt werden muß. (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung) Haben die Mietvertragsparteien in einer Modernisierungsvereinbarung, die Teil des Mietvertrages sein sollte, die Anrechnung von öffentlichen Mitteln bei einer Mieterhöhung vorgesehen, ist daran auch ein Rechtsnachfolger als Vermieter gebunden (§ 566 BGB). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    11.11.2002
  4. 65 S 275/02 - Verwirkung des Mietminderungsrechtes; Mietmangel
    Leitsatz: Entsteht nach Mietvertragsabschluß ein Mangel, zahlt der Mieter jedoch über einen längeren Zeitraum die volle Miete weiter, verwirkt er sein Minderungsrecht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.11.2002
  5. 67 S 256/02 - Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufung gegen Amtsgerichtsurteile mit Auslandsbezug
    Leitsatz: Wohnt der Kl. im Ausland, ist auch in Mietsachen gegen ein Urteil des Amtsgerichts die Berufung beim Kammergericht einzulegen; die beim Landgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.11.2002
  6. 11 S 63/02 - Aufwendungen für doorman sind Betriebskosten
    Leitsatz: Kosten eines doorman sind jedenfalls dann auch im preisfreien Wohnraum umlagefähig, wenn die Parteien diese ausdrücklich in den Katalog der anfallenden Nebenkosten aufgenommen haben. Bei der Abrechnung sind für eine nachvollziehbare Aufschlüsselung jedoch die Kosten der eigentlichen Hauswarttätigkeit von denen der Verwaltungs- und Reparaturleistungen nicht nur durch Angabe von Prozentsätzen zu trennen.
    LG Potsdam
    07.11.2002
  7. 01 S 4425/02 - Mietkaution; Verpfändung eines Sparguthabens; fehlende Teilzahlungsmöglichkeit
    Leitsatz: Eine zu Lasten des Mieters abweichende Vereinbarung hinsichtlich des Ratenzahlungsrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Kautionsabrede insgesamt. Die als solche nicht zu beanstandende Kautionsabrede bleibt wirksam. Dem Mieter steht jedoch das gesetzlich vorgesehene Ratenzahlungsrecht zu. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Leipzig
    06.11.2002
  8. 64 S 170/02 - Wohnungsmodernisierung; Ausgliederung fiktiver Instandsetzungskosten
    Leitsatz: 1. In der Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung müssen die fiktiven Instandsetzungskosten nachvollziehbar aus den Gesamtkosten ausgegliedert werden. 2. Die durch die eingebaute Toilettenspülung erzielbare Wassereinsparung muß dargelegt werden. 3. Der Einbau einer "Sicherheitsverglasung" ist auch ohne nähere Erläuterung als Modernisierungsmaßnahme anzuerkennen. 4. Die Verfliesung der Wände im Bad auf 2 Meter stellt auch dann eine Modernisierung dar, wenn der Mieter die Wände bereits bis zu 1,80 m hoch verfliest hatte. 5. Zur Darlegung des Modernisierungscharakters der Verstärkung der Elektrosteigeleitungen reicht die Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale der alten und der modernisierten Anlage in der Mieterhöhungserklärung aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter bereits bisher mit der alten Anlage ausgekommen ist. 6. Der Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür stellt ebenso wie derjenige eines Vordachs über der Hauseingangstür eine auf der Hand liegende Modernisierungsmaßnahme dar.
    LG Berlin
    05.11.2002
  9. 65 S 59/02 - Ausnutzung der Mangellage vom Mieter darzulegen; Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete
    Leitsatz: Der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, muß Einzelheiten seiner Wohnungssuche darlegen. War diese auf bestimmte Stadtteile beschränkt, hat der Vermieter nicht eine Mangellage ausgenutzt, sondern den Wunsch des Mieters, in einem von ihm bevorzugten Bezirk zu wohnen.
    LG Berlin
    05.11.2002
  10. 64 S 12/02 - Rückbaupflicht des Mieters als Hauptleistungspflicht; Erfüllungsverweigerung; Klagezustellung "demnächst"; Verjährung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Pflicht des Mieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ist eine Hauptleistungspflicht, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind (Anschluß an BGH NJW 2002, 3234, 3235). 2. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlender Wiederherstellung ist daher die Durchführung des Verfahrens nach § 326 BGB a. F., wenn es sich um die Rückgabe vor dem 1. September 2001 handelt. Die danach erforderliche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach Verzug ist jedoch entbehrlich, wenn der Mieter die Wiederherstellung endgültig und ernsthaft verweigert. 3. Eine Genehmigung des Vermieters zu Umbauten während des Mietverhältnisses schließt den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht aus. 4. Die Zustellung der Klage einen Monat nach ihrem Eingang ist noch als "demnächst" erfolgt anzusehen. 5. Der Anspruch auf Ersatz werterhöhender Maßnahmen i. S. d. § 12 Abs. 5 SchuldRAnpG verjährt binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Pachtsache.
    LG Berlin
    01.11.2002