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Urteil Kein Schadensersatzanspruch des Mieters nach Gebäudeeinsturz
Schlagworte
Kein Schadensersatzanspruch des Mieters nach Gebäudeeinsturz
Leitsatz
Ist die Mietsache noch nicht übergeben, kann der Mieter wegen einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Unmöglichkeit (hier: Gebäudeeinsturz) keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
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