Urteil Opfergrenze für Vermieter bei Instandsetzungen von Gasleitungen
Schlagworte
Opfergrenze für Vermieter bei Instandsetzungen von Gasleitungen; Elektroherd statt Gasherd
Leitsätze
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung der Gaszufuhr für vermieteten Gasherd, wenn die Gasleitungen des Hauses nach einer Druckprüfung der GASAG stillgelegt wurden und der Vermieter die Umstellung auf einen Elektroherd angeboten hat.
2. Bei fehlender Kochmöglichkeit ist ein Minderungssatz von 3 % angemessen; Berechnungsgrundlage für die Minderung sind bei einer Nettomiete auch die Betriebskostenvorschüsse. Der sich danach ergebende Minderungsbetrag ist jedoch allein von der Nettomiete abzuziehen (Bestätigung von LG Berlin GE 2002, 534).
(Leitsätze der Redaktion)
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