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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 671)

  1. V ZR 97/01 - Auflassungsvormerkung, Umschreibung einer -; Berichtigungsanspruch, - nach Verkauf
    Leitsatz: Die nach Rechtshängigkeit erfolgte Umschreibung einer Auflassungsvormerkung auf den Nachkäufer hat auf den Prozeß über den Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB keinen Einfluß.
    BGH
    05.07.2002
  2. V ZR 143/01 - Urkunde, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für -
    Leitsatz: a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt. b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u. a.) zurückgegriffen werden.
    BGH
    05.07.2002
  3. IX ZB 221/02 - Prozeßkostenhilfe, Formular für - bei Insolvenz
    Leitsatz: Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
    BGH
    04.07.2002
  4. V ZR 75/02 - Verfahrensmangel, wesentlicher - als Revisionsgrund
    Leitsatz: a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht. b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.
    BGH
    04.07.2002
  5. VII ZR 103/01 - Streitgegenstand, - und Schlußrechnung
    Leitsatz: Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird.
    BGH
    04.07.2002
  6. VII ZR 502/99 - Umdeutung; Bürgschaft auf erstes Anfordernin normale Bürgschaft
    Leitsatz: a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet. c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.
    BGH
    04.07.2002
  7. VII ZR 66/01 - Statiker, - kein Erfüllungsgehilfe des Architekten; gesonderter Vertrag mit - neben Architektenvertrag
    Leitsatz: Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Statiker mit Planungsleistungen, so ist der Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten.
    BGH
    04.07.2002
  8. IX ZR 153/01 - Rechtsanwalt, Kündigungsandrohung des -s; Gebührenvereinbarung, Sittenwidrigkeit der -
    Leitsatz: Zur Frage, wann die Androhung eines Rechtsanwalts, bei Nichtzustandekommen einer Gebührenvereinbarung das Mandat zu kündigen, gesetz- oder vertragswidrig ist.
    BGH
    04.07.2002
  9. IX ZR 265/01 - Insolvenzverwalter, Ermächtigung für - und Gesellschafterhaftung
    Leitsatz: a) Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters nach § 93 InsO bezieht sich nur auf Ansprüche aus der gesetzlichen akzessorischen Gesellschafterhaftung. b) § 93 InsO hindert die Finanzverwaltung nicht, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO aufgeführten Gesellschaft einen Anspruch aus §§ 69, 34 AO gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin geltend zu machen.
    BGH
    04.07.2002
  10. IX ZR 97/99 - Keine Bürgschaft auf erstes Anfordern bei insolventem Gläubiger
    Leitsatz: a) Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt das Recht, Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen, wenn sich der Gläubiger in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen allein beim anfordernden Zessionar gegeben sind. b) Dem Gläubiger, der infolge seiner Insolvenz nicht mehr Zahlung auf erstes Anfordern verlangen kann, stehen die Rechte aus einer gewöhnlichen Bürgschaft zu.
    BGH
    04.07.2002