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Urteil Auflassungsvormerkung, Umschreibung einer -
Schlagworte
Auflassungsvormerkung, Umschreibung einer -; Berichtigungsanspruch, - nach Verkauf
Leitsatz
Die nach Rechtshängigkeit erfolgte Umschreibung einer Auflassungsvormerkung auf den Nachkäufer hat auf den Prozeß über den Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB keinen Einfluß.
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