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V ZB 39/01 - Verwalterabberufung; Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Laufzeitbegrenzung des VerwaltervertragesLeitsatz: a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG befugt (Fortführung von Senat, BGHZ 106, 113). b) Von dem Beschluß der Eigentümerversammlung über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrages kann der Verwalter im Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i. V. m. § 256 Abs. 1 ZPO überprüfen lassen. c) Eine vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene Bestellung eines ersten Verwalters, die die Vorgaben aus § 26 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 WEG beachtet, hält grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB und - bei unterstellter Anwendbarkeit der Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen - auch einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG stand. d) Aus § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG folgt auch eine Begrenzung der Laufzeit des von der Verwalterbestellung zu unterscheidenden Verwaltervertrags auf höchstens fünf Jahre. e) Ist die Laufzeit des Verwaltervertrags in einem Formularvertrag vereinbart, so findet zwar § 9 AGBG, wegen der vorrangigen Sonderregelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht aber das Klauselverbot des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG Anwendung. Danach kann grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verwalterverträge eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren (bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren) wirksam vereinbart werden.BGH20.06.2002
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IV ZR 168/01 - Sittenwidrigkeit bei SicherungsgrundschuldLeitsatz: Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar. Die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB will den Sicherungsgeber insbesondere nicht davor bewahren, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zu geben, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlichen auch persönliche Nachteile, wie etwa den Verlust des langjährig genutzten Eigenheimes, erleidet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 337/98 - NJW 2001, 2466).BGH19.06.2002
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XII ZR 5/02 - Rechtsmittelbeschwer; MietzahlungsklageLeitsatz: Bei Mietzahlungsklagen ist für die Bemessung der Beschwer des verurteilten Mieters die Urteilssumme selbst dann maßgebend, wenn sich die Parteien letztlich nur über den (Fort-)Bestand des zugrundeliegenden Mietverhältnisses streitenBGH19.06.2002
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VI ZR 448/01 - Gegenbeweis zum EmpfangsbekenntnisLeitsatz: Zum Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis gemäß § 212 a ZPO enthaltenen Angaben.BGH18.06.2002
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VIII ZB 6/02 - Masseverbindlichkeiten, - aus Dauerschuldverhältnissen; Insolvenzverwalter, vorläufiger - und VerfügungsbefugnisLeitsatz: Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft.BGH18.06.2002
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V ZR 79/01 - Hauptantrag, Urteil über - und Hilfsantrag; Verwendungsersatz, - nach Rücktritt vom KaufvertragLeitsatz: Hat das Berufungsgericht unzulässigerweise sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsanspruch dem Grunde nach stattgegeben, so fällt im Revisionsverfahren die Bindung des Revisionsgerichts an das Grundurteil über den Hilfsanspruch weg, wenn das dem Hauptanspruch zur Höhe stattgebende Berufungsurteil rechtskräftig wird. Erstellt der Käufer, der eine Investitionsverpflichtung übernommen hat, vor Fälligkeit dieser Pflicht und zu einem Zeitpunkt, zu dem ihm noch ein vertragliches Rücktrittsrecht erwachsen kann, auf dem Kaufgrundstück ein provisorisches Bauwerk, kann er im Rücktrittsfalle hierfür keinen Verwendungsersatz verlangen.BGH14.06.2002
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V ZR 126/01 - Nutzungsentschädigung gegen Träger der öffentlichen Verwaltung wegen Verwendung im komplexen WohnungsbauLeitsatz: Der Anspruch des Eigentümers gegen den Träger der öffentlichen Verwaltung auf Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks, das ohne eine Ordnung der rechtlichen Beziehungen im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus für Zwecke der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen wurde, beruht auf Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB. Der Anspruch beträgt 2 % p. a. des gemäß § 20 Abs. 2 SachenRBerG geminderten, für den Geschoßwohnungsbau in dem Gebiet festgestellten Richtwerts.BGH14.06.2002
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IX ZR 196/01 - Amtspflichtverletzung, - des Notars bei Verzögerung; Eintragsantrag, Schadensersatz bei verspätetem -Leitsatz: Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde.BGH13.06.2002
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IX ZR 242/01 - Drittschuldner, Leistung des -s an VollstreckungsgläubigerLeitsatz: Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).BGH13.06.2002
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IX ZR 26/01 - Kündigungsbeschränkung bei verlorenem Baukostenzuschuß des Mieters; ZwangsversteigerungLeitsatz: a) Eine Beschränkung des Kündigungsrechts kommt nicht in Betracht, wenn die Beiträge bei wirtschaftlicher Betrachtung ihren Ursprung nicht im Vermögen des Mieters oder Pächters haben. Gleiches gilt, wenn sie nicht dazu gedient haben, den Wert des Grundstücks zu erhöhen. b) Für die Herkunft und die Verwendung der Mittel trägt der Mieter oder Pächter die Beweislast.BGH13.06.2002