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V ZB 16/02 - Fristenkontrolle, - für Rechtsanwalt; Rechtsbeschwerde, - grundsätzliche Bedeutung der -Leitsatz: a) Eine Sache, die eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, hat grundsätzliche Bedeutung. b) Die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er einer zuverlässigen Angestellten auch an den Tagen, an denen sie als einzige von insgesamt drei Vollzeit- bzw. Teilzeitkräften im Büro anwesend ist, die Fristenkontrolle ohne zusätzliche eigene Nachprüfung überläßt, ist eine Frage des Einzelfalls und als solche einer Verallgemeinerung nicht zugänglich. c) Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen. Hierzu besteht nur dann Anlaß, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt. d) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn bei der Auslegung oder Anwendung revisiblen Rechts Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zutage tritt, also offenkundig ist und die angefochtene Entscheidung hierauf beruht.BGH04.07.2002
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I ZR 313/99 - Bestimmungsrecht, - und Gläubigerverzug; Auswahlentscheidung, Aufforderung zur - als Leistungsangebot; Nichterfüllung, keine Einrede der - bei Vertragsuntreue; Kündigung, unberechtigte - und Einrede der NichterfüllungLeitsatz: a) Hängt die Leistungspflicht einer Vertragspartei davon ab, daß der Vertragspartner zunächst von einem Bestimmungsrecht Gebrauch macht (hier: Auswahl bestimmter Filme aus einem Gesamtsortiment), liegt schon in der nachdrücklichen Aufforderung, diese Auswahlentscheidung zu treffen, ein wörtliches Angebot i. S. von § 295 BGB. b) Hat eine Vertragspartei eine unbegründete fristlose Kündigung des Vertrags ausgesprochen, und hält sie auch weiterhin daran fest, zur weiteren Vertragserfüllung nicht verpflichtet zu sein, steht ihr die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht mehr zu, wenn sie von der anderen Vertragspartei auf Erfüllung in Anspruch genommen wird (im Anschluß an BGHZ 50, 175, 177; 88, 91, 96).BGH04.07.2002
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I ZR 55/00 - Keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluß; HaustürgeschäftLeitsatz: Die einem Verbraucher mit dem Zusatz, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "nicht jedoch, bevor die auf Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung vom Auftraggeber abgegeben wurde", erteilte Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.BGH04.07.2002
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IV ZR 191/01 - Stufenklage, Streitwert bei -Leitsatz: Verurteilt das Berufungsgericht den Bekl. auf eine Stufenklage zur Auskunft, und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Bekl. durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 -, NJW 1970, 1083).BGH03.07.2002
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IV ZR 227/01 - Sicherungsnehmer, Wahlrecht bei - bei mehreren Sicherheiten; Grundschulden, Wahlrecht bei mehreren - als SicherheitLeitsatz: Der Sicherungsnehmer hat das Wahlrecht (§ 262 BGB), welche von mehreren selbständigen Sicherheiten er im Falle teilweiser Übersicherung an den Sicherungsgeber zurückgibt. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich für die Freigabe einer nachrangigen Sicherheit zu entscheiden.BGH03.07.2002
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XII ZR 327/00 - Gewährleistungsausschluß für anfängliche Mängel; Gesundheitsgefährdung; SchadstoffbelastungLeitsatz: Zur Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Gewährleistung für anfängliche Mängel bei für möglich gehaltener gesundheitsgefährdender Schadstoffbelastung der Mieträume.BGH03.07.2002
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XII ZR 39/00 - Mietvortrag, - über Kinoräume; Vormietrecht, Auskunftsrecht aus -Leitsatz: Zur Auslegung eines Mietvorvertrages über Kinoräume, die als Teil eines Gesamtkomplexes erst noch errichtet werden sollen, sowie zum Auskunftsrecht aus einem Vormietrecht.BGH03.07.2002
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II ZR 380/00 - Gesellschaft, Parteifähigkeit für ausländische -Leitsatz: Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.BGH01.07.2002
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V ZR 438/00 - Nachbewertungsklauseln; Inhaltskontrolle; PreishauptabredenLeitsatz: Nachbewertungsklauseln in Grundstückskaufverträgen unterliegen als Preishauptabreden keiner Inhaltskontrolle.BGH28.06.2002
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V ZR 188/01 - Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz; Nichterfüllungsschaden; Minderwert; Grundstückskauf; VerzugsschadenLeitsatz: Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a. F. geltend gemachten Schaden in der Weise, daß er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.BGH28.06.2002