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Suchergebnis Urteilssuche (211 - 220 von 671)

  1. IX ZR 398/00 - Ausfallbürgschaft, Befristung bei -
    Leitsatz: Zur rechtzeitigen Inanspruchnahme des Bürgen aus einer befristeten Ausfallbürgschaft.
    BGH
    13.06.2002
  2. V ZB 30/01 - Vormerkung für die Rückübertragung wegen groben Undanks; Grenzen der Vorlage in einer Grundbuchsache
    Leitsatz: Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung in dem Falle, daß der Erwerber oder dessen Gesamtrechtsnachfolger sich als grob undankbar erweist, ist vormerkungsfähig. GBO § 79 Abs. 2 Legt das Oberlandesgericht in einer Grundbuchsache dem Bundesgerichtshof die weitere Beschwerde vor, hat dieser nur über den Verfahrensgegenstand zu entscheiden, der Anlaß zur Vorlage war (hier: Antrag auf Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung); soweit die Beschwerde andere Verfahrensgegenstände erfaßt (hier: Eigentumswechsel, Nießbrauchsbestellung), entscheidet das Oberlandesgericht selbst.
    BGH
    13.06.2002
  3. XI ZR 301/01 - Althypotheken im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt. b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt wurden, durch das Territorialitätsprinzip hat sich nichts dadurch geändert, daß die Bundesrepublik Deutschland sich im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet hat, diese Enteignungen nicht rückgängig zu machen.
    BGH
    04.06.2002
  4. II ZR 4/00 - Begründungspflicht für Realteilung; Formunwirksame Teilungsvereinbarung; Keine Heilung durch Grundbucheintragung bei formunwirksamer Teilungsvereinbarung
    Leitsatz: Eine der Form der §§ 313 Satz 1 a. F., 311 b Abs. 1 Satz 1 n. F. BGB nicht genügende Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern über die - von § 752 BGB abweichende - Realteilung eines gemeinschaftlich zu erwerbenden Grundstücks wird durch dessen Auflassung an sie und ihre Grundbucheintragung als Miteigentümer nicht gem. §§ 313 Satz 2 a. F., 311 b Abs. 1 Satz 2 n. F. BGB geheilt.
    BGH
    03.06.2002
  5. V ZB 11/02 - Rechtsbeschwerde, Zulässigkeit einer -
    Leitsatz: a) Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO kann nicht damit begründet werden, daß die Frage der Statthaftigkeit nach § 574 Abs. 1 ZPO von grundsätzlicher Bedeutung sei. b) Die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist im Falle einer Divergenz zulässig, setzt dann aber voraus, daß der Beschwerdeführer eine Abweichung darlegt. Eine Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines anderen gleichgeordneten Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts (Fortführung von BGHZ 89, 149, 151). c) Wird die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) darauf gestützt, daß die angefochtene Entscheidung verfahrens- oder materiell-rechtlich fehlerhaft sei, so sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, wenn der Rechtsfehler dazu führen kann, daß schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen.
    BGH
    29.05.2002
  6. XI ZR 199/01 - Sittenwidrigkeit, - der Bürgschaft eines Kommanditisten
    Leitsatz: Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Angehöriger gelten grundsätzlich nicht für Kommanditisten einer KG, die für Verbindlichkeiten der KG die Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Kommanditist ausschließlich Strohmannfunktion hat, die Mithaftung oder Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit mit der hinter ihm stehenden Person übernimmt und beides für die kreditgebende Bank evident ist.
    BGH
    28.05.2002
  7. VII ZR 219/01 - Schadensersatz wegen einer mangelhaften Vollwärmeisolierung; arglistig verschwiegener Mangel eines nicht erprobten Baustoffes
    Leitsatz: Verwendet der Bauunternehmer bewußt abweichend vom Vertrag einen nicht erprobten Baustoff, so handelt er arglistig, wenn er den Auftraggeber treuwidrig hierauf und auf das mit der Verwendung dieses Baustoffs verbundene Risiko nicht hinweist.
    BGH
    23.05.2002
  8. VIII ZR 337/00 - Zeugen, Pflicht des Gerichts zur Vernehmung von -
    Leitsatz: Erachtet das Berufungsgericht die erstinstanzliche Aussage eines Zeugen entgegen der Würdigung des Erstrichters für nicht ausreichend zur Beweiswürdigung, hat es den Zeugen jedenfalls dann erneut zu vernehmen, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt. ZPO § 139 a. F. Hat eine Partei erstinstanzlich auf die Vernehmung eines von ihr benannten Zeugen für diese Instanz verzichtet, und kann der Vernehmung des Zeugen im Berufungsrechtszug Bedeutung zukommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es den Beweisantrag als nicht mehr gestellt erachtet, auf Grund seiner Aufklärungspflicht bei der Partei nachzufragen, ob der Verzicht auch für die zweite Instanz gelten soll.
    BGH
    22.05.2002
  9. V ZR 123/01 - Vermietung eines Grundstücks zur Abfallagerung ohne erforderliche Genehmigung; Haftung für Auflösungsverschulden
    Leitsatz: Bringt ein Grundstückseigentümer, der einem anderen die entgeltliche Ablagerung von Abfall auf seinem Grundstück gestattet hat, die hierfür erforderliche abfallrechtliche Genehmigung nicht bei, kann das für den anderen Vertragsteil das Recht zur außerordentlichen Kündigung des auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrags mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung begründen.
    BGH
    17.05.2002
  10. V ZR 149/01 - Keine Vollmacht der Notariatsangestellten zur Kaufvertragsänderung
    Leitsatz: Die in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung der Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, zur Durchführung und etwaigen Ergänzung des Vertrags erforderliche Erklärungen für die Vertragsparteien abzugeben, berechtigt nicht dazu, die vereinbarte Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts durch die Pflicht zur Verschaffung eines obligatorischen Sondernutzungsrechts zu ersetzen.
    BGH
    17.05.2002