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Urteil Rechtsbeschwerde, - im Konkursverfahren
Schlagworte
Rechtsbeschwerde, - im Konkursverfahren
Leitsatz
Aufgrund des Zivilprozeßreformgesetzes ist auch in Verfahren nach der Konkursordnung gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nur noch die Rechtsbeschwerde möglich. Diese Rechtsbeschwerde richtet sich nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n. F., nicht nach § 7 InsO.
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