« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 671)

  1. LwZR 4/02 - Unterhaltungspflicht; Werterhaltungspflicht; LPG; Kreispachtvertrag; Geschäftsgrundlagewegfall
    Leitsatz: a) Eine Verletzung der Unterhaltungs- und Werterhaltungspflicht hinsichtlich der von einer LPG im Rahmen von Kreispachtverträgen übernommenen Gebäude, baulichen Anlagen und des übernommenen Inventars ist nur anzunehmen, wenn die LPG gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verstoßen hat, wie sie unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung geherrscht haben. b) Haben die Parteien eines Kreispachtvertrages die der LPG an sich obliegende Unterhaltungs- und Werterhaltungspflicht in eine wertmäßige Verbindlichkeit umgewandelt, schuldet die LPG im Regelfall nur noch die Erfüllung dieser Verbindlichkeit. Der Grundstückseigentümer kann nach Auflösung der Vertragsbeziehungen aus abgetretenem Recht ebenfalls nur diesen Anspruch geltend machen. Die Umstände rechtfertigen keine Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
    BGH
    15.11.2002
  2. LwZR 8/02 - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; LPG; Abfindungsansprüche; Vorstandshaftung; individualrechtlicher Anspruch; Sorgfaltspflichtverletzung; Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: a) Die Haftung der Vorstandsmitglieder einer Landwirtschaftlichen oder Gärtnerischen Produktionsgenossenschaft nach §§ 3 a, 68 LwAnpG gründet sich auf die Verletzung von Sorgfaltspflichten, die den Vorstandsmitgliedern gegenüber der Genossenschaft obliegen. Die Mitglieder selbst können Ansprüche daraus nur herleiten, wenn es um ihre genossenschaftlichen Vermögensinteressen geht, nicht, wenn sie in der Geltendmachung individualrechtlicher Ansprüche gegen die Genossenschaft beeinträchtigt sind. b) Um einen individualrechtlichen Anspruch gegen die Genossenschaft handelt es sich, wenn ein ausgeschiedenes Mitglied geltend macht, der Vorstand habe seine Abfindungsansprüche schuldhaft falsch berechnet, so daß ihm ein Schaden entstanden sei, weil er wegen seiner Nachforderung gegen die nunmehr vermögenslos gewordene Nachfolgegesellschaft der LPG ausgefallen sei.
    BGH
    15.11.2002
  3. III ZR 87/02 - Notarangestellter, Haftung für -en; Urkundsnotar, Vollmachtsmißbrauch durch Angestellte des -s
    Leitsatz: a) Zur Haftung des Angestellten des Urkundsnotars, wenn von einer dem Angestellten von den Vertragsparteien erteilten Auflassungsvollmacht fehlerhaft Gebrauch gemacht wird. b) Die Haftung des Angestellten stellt für den Geschädigten keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des §19 Abs. 1 Satz 2 BNotO dar.
    BGH
    14.11.2002
  4. VII ZR 224/01 - Schlußrechnung, Prüfbarkeit der -
    Leitsatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob die Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages prüfbar ist, sind die der Schlußrechnung beigefügten Unterlagen zu berücksichtigen, soweit sie dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob die Ansätze des Auftragnehmers den vertraglichen Grundlagen entsprechen.
    BGH
    14.11.2002
  5. VII ZR 23/02 - Keine Verwirkung bei Vorbehalt
    Leitsatz: Verwirkung setzt auch voraus, daß zum Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
    BGH
    14.11.2002
  6. IX ZR 236/99 - Unterbrechung, - bei Insolvenzverfahren gegen GbR
    Leitsatz: Der Rechtsstreit gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Gegenstand hat, ist unterbrochen, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
    BGH
    14.11.2002
  7. I ZR 199/00 - Urheberrecht, Architektenvermerk und -; Staatsbibliothek, Urheberrecht bei -
    Leitsatz: UrhG § 8 Zur Feststellung der Miturheberschaft an einem Werk der Baukunst. UrhG § 10 Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.
    BGH
    14.11.2002
  8. XI ZB 5/02 - Rechtsweg, - zu ordentlichen Gerichten bei Bereicherungsklage gegen Finanzamt; Steuerschuld, Rechtsweg bei irrtümlicher Zahlung einer fremden -
    Leitsatz: a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963). b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.
    BGH
    12.11.2002
  9. XI ZR 47/01 - Realkreditvertrag, Widerruf von - und Rückzahlung der Darlehensvaluta; Treuhänderkonto, Bezahlung von - nach Widerruf des Kreditvertrages
    Leitsatz: Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.
    BGH
    12.11.2002
  10. XI ZR 3/01 - Wirksamkeit von Realkreditverträgen
    Leitsatz: a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß.b) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen.c) Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99, WM 2002, 1181 ff.) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt.
    BGH
    12.11.2002