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  1. V ZR 78/02 - Auslegung einer Mehrerlösklausel
    Leitsatz: Bei einem Privatisierungsvertrag mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß ein höherer Weiterverkaufspreis erzielt wird oder der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist. Die spätere Feststellung, daß der ursprüngliche Verkaufspreis unter dem Verkehrswert gelegen hat, löst die Nachzahlungspflicht nicht aus.
    BGH
    08.11.2002
  2. I ZR 175/00 - Sender Felsberg; , Senderecht für erdgebundene Rundfunksendungen im Ausland
    Leitsatz: Erdgebundene Rundfunksendungen, die über einen inländischen Sender an die Öffentlichkeit ausgestrahlt werden, unterliegen auch dann dem Tatbestand des Senderechts (§ 20 UrhG), auf den die §§ 76 und 86 UrhG Bezug nehmen, wenn sie von einem grenznahen Senderstandort aus gezielt für die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland abgestrahlt werden und im Inland nur in sehr geringem Umfang empfangen werden können. Es ist bei solchen Rundfunksendungen Sache des Bestimmungslandes als Schutzland, zu entscheiden, ob es die Sendungen den nach seiner Rechtsordnung gewährten Schutzrechten unterwirft. Geschieht dies, ist bei der Bemessung der Höhe von Vergütungsansprüchen, die eine Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nach inländischem Recht wegen solcher für das Ausland bestimmter Rundfunksendungen geltend machen kann, zu berücksichtigen, daß die Rundfunksendungen auch im Bestimmungsland mit entsprechenden Vergütungsansprüchen belastet sind.
    BGH
    07.11.2002
  3. XII ZR 242/99 - Ausgleichspflicht, - nach Ehescheidung für Hausbau
    Leitsatz: Die vereinbarte Übertragung des hälftigen Miteigentums an einen Ehegatten in Zusammenhang mit einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen für ein Eigenheim stellt sich als nicht eine dem Widerruf zugängliche Schenkung, sondern als eine ehebezogene Zuwendung dar. Auch wenn eine solche Zuwendung noch nicht abschließend vollzogen ist, führt das Scheitern der Ehe nicht ohne weiteres zu einem Erlöschen von Rechten, die aufgrund der Zuwendung bereits entstanden sind. Vielmehr ist der Wert solcher Rechte grundsätzlich als Aktiv- bzw. Passivposten in den Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen und güterrechtlich auszugleichen.        
    BGH
    06.11.2002
  4. VI ZB 40/02 - Berufungsbegründungsfrist, Prüfungspflicht des Rechtsanwalts zur -; Sorgfaltspflichten, - des Rechtsanwalts bei Fristkontrolle
    Leitsatz: Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.
    BGH
    05.11.2002
  5. VI ZB 54/01 - Keine Wiedereinsetzung bei Umzug
    Leitsatz: a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt. b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist. c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.
    BGH
    05.11.2002
  6. VI ZR 399/01 - Empfangsbekenntnis, Sorgfaltspflicht bei - und Rechtmittelfrist
    Leitsatz: Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.
    BGH
    05.11.2002
  7. X ZB 22/02 - Verhandlung, mündliche - und Übergangsrecht
    Leitsatz: Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.
    BGH
    05.11.2002
  8. X ZR 140/01 - Schenker, angemessener Unterhalt für - und Rückforderung
    Leitsatz: Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt des Schenkers in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist den Schenker auf einen Unterhalt, der nicht zwingend seinem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muß, sondern der objektiv seiner Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist.
    BGH
    05.11.2002
  9. X ZR 232/00 - Ausschreibung, keine Verpflichtung zur Auftragserteilung nach -
    Leitsatz: Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.
    BGH
    05.11.2002
  10. II ZR 204/00 - Vorgesellschaft, Haftung für -; Gründungsgesellschafter, Haftung der -
    Leitsatz: Scheitert die Gründung einer GmbH, die im Einverständnis ihrer Gesellschafter schon vor der Eintragung in das Handelsregister die Geschäfte aufgenommen hat, finden die Grundsätze der Verlustdeckungshaftung allein dann Anwendung, wenn die Geschäftstätigkeit sofort beendet und die Vorgesellschaft abgewickelt wird. Werden dementgegen die Geschäfte nach diesem Zeitpunkt fortgeführt, haben die Gründer für sämtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft, auch für die bis zum Scheitern entstandenen, nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen einzustehen (Ergänzung zu BGHZ 134, 333, 341).
    BGH
    04.11.2002