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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 903)

  1. 1 BvR 1213/95 - Kündigungsschutz für Wochenendgrundstücke verfassungsgerecht
    Leitsatz: Das Moratorium und der Kündigungsausschluß auch für Eigenbedarf nach § 23 SchuldRAnpG sind mit Art. 14 GG vereinbar. (Leitsatz der Red.)
    BVerfG
    06.12.1999
  2. 1 BvR 395/94 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Stichtagsregelung
    Leitsatz: Die Stichtagsregelung ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    BVerfG
    01.12.1999
  3. 1 BvF 1/94 - Stichtagsregelung im Vermögensgesetz
    Leitsatz: Der Restitutionsausschluß wegen redlichen Erwerbs und seine Beschränkungen in § 4 Abs. 2 des Vermögensgesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
    BVerfG
    23.11.1999
  4. 1 BvR 1996/97 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaaatsprinzip; Rückwirkungsverbot; Ausschluss von Erwerbern von Restitutionsansprüchen vom Investitionsvorrangverfahren
    Leitsatz: Art. 14 Abs. 5 Satz 4 des 2. VermRÄndG oder § 28 Abs. 2 Satz 3 InVorG verstoßen nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG.
    BVerfG
    29.10.1999
  5. 1 BvR 1892/96; 1 BvR 1092/97; 1 BvR 1286/97; 1 BvR 1334/97 - Verfassungsbeschwerde; Begründung; Eigentumsgarantie; Rückkauf von Mauergrundstücken
    Leitsatz: Zur Gültigkeit des Gesetzes und zu den Voraussetzungen verfassungsgerichtlicher Nachprüfung.
    BVerfG
    03.08.1999
  6. 1 BvR 282/99 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Rechtsschutzgarantie; Umstellungsguthaben
    Leitsatz: 1. Zur Geltung von Art. 14 GG auf Gesetze der DDR-Volkskammer. 2. Das Grundgesetz gewährt keinen gerichtlichen Instanzenzug.
    BVerfG
    28.07.1999
  7. 1 BvR 995/95; 1 BvR 2288/95; 1 BvR 2711/95 - Kündigungsschutz im Schuldrechtsanpassungsgesetz; Nutzungsentgelte
    Leitsatz: Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des § 23, der §§ 12, 14 und des § 20 Abs. 1 und 2 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung, soweit sie Rechtsverhältnisse über fremde Grundstücke betreffen, die den Nutzern im Beitrittsgebiet auf vertraglicher Grundlage zum Zwecke der Erholung oder Freizeitgestaltung oder zur Errichtung von Garagen überlassen worden sind.
    BVerfG
    14.07.1999
  8. 1 BvR 346/99 - Rechtsbindungswillen; Willenserklärung; Auslegung; Willkür; Schriftformerfordernis; Schriftform; Vermieter; Alter
    Leitsatz: Ein Richterspruch ist willkürlich, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt. Die Annahme eines Fachgerichts, wegen des hohen Alters eines Vermieters gäbe es Vorbehalte hinsichtlich des Erinnerungsvermögens und sei ein Rechtsbindungswillen ausgeschlossen, kann eines sachlichen Grundes entbehren.
    BVerfG
    07.07.1999
  9. 1 BvR 29/99 - Eigenbedarfswunsch und Neubewertung eigener Wohnverhältnisse; Eigenbedarfskündigung; Krankheit des Mieters
    Leitsatz: Es ist mit Artikel 14 Grundgesetz nicht vereinbar, eine Räumungsklage aufgrund einer an sich gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung deshalb abzuweisen, weil der Vermieter vor der Kündigung seine Wohnverhältnisse über einen längeren Zeitraum in Kauf genommen hatte.
    BVerfG
    20.05.1999
  10. 1 BvL 7/91 - Unverhältnismäßige Beschränkung durch Denkmalschutz
    Leitsatz: 1. Denkmalschutzrechtliche Regelungen, die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sie unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers nicht ausschließen und keinerlei Vorkehrungen zur Vermeidung derartiger Eigentumsbeschränkungen enthalten. 2. Ausgleichsregelungen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen, sind unzulänglich, wenn sie sich darauf beschränken, dem Betroffenen einen Entschädigungsanspruch in Geld zuzubilligen. Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt, daß in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten. 3. Wie der Gesetzgeber auf normativer Ebene mit der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch Voraussetzungen, Art und Umfang des Ausgleichs sonst unverhältnismäßiger Belastungen zu regeln hat, muß die Verwaltung bei der Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung zugleich über den gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach entscheiden. Die Voraussetzungen dafür muß der Gesetzgeber schaffen. 4. § 13 Abs. 1 Satz 2 des rheinland pfälzischen Denkmalschutz- und pflegegesetzes ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar.
    BVerfG
    02.03.1999