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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 197)

  1. 63 S 203/81 - Entgelt für vorzeitige Vertragsentlassung; keine Bereicherung; Beendigung/vorzeitige des Mietverhältnisses; Mietaufhebung/Zahlung des Mieters für vorzeitige; Überlegungsfrist/der Neuvermietung; vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses/Zahlung des Mieters für
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Mieter, der noch zwei Jahre an den Mietvertrag gebunden wäre, an den Vermieter für die vorzeitige Mietaufhebung etwa zwei Monatsmieten zahlt, widerspricht weder den Mietpreisvorschriften für Altbauwohnraum, noch stellt diese eine unzulässige Vertragsstrafe dar.
    LG Berlin
    16.02.1982
  2. 62 S 172/82 - Angemessener Ersatzwohnraum; Anordnung/der Fortsetzung des Mietverhältnisses; Ersatzwohnraum/angemessener; Fortsetzung/des Mietverhältnisses; Härte/im Sinne von § 556 a BGB; Kündigungswiderspruch/angemessener Ersatzwohnraum; Sozialklausel/angemessener Ersatzwohnraum; Studenten/Ersatz-Wohnraum; angemessener Ersatzwohnraum/Sozialklausel; Räumungsfrist/Student
    Leitsatz: Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen schuldloser Räumungsschwierigkeiten kann nur verlangen, wer sich vom Eingang der Kündigung an in jeder ihm persönlich und wirtschaftlich zumutbaren Weise um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Die Angemessenheit der Ersatzwohnung ist nicht von der Identität der Wohnwerte abhängig.
    LG Berlin
    03.02.1982
  3. 63 S 224/81 - Wohnraummiete; gemeinnütziger Verein/Mietvertrag; Mietvertrag/gemeinnütziger Vertrag; Vertragszweck/Wohnraummiete; Studentenwohnheimverein/Vermietung; Wohnraummiete/Vermietung an Studentenwohnheimverein; Kündigung/bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung; Wohnheim/Wohnraummiete; Wohnraummiete/Vermietung an gemeinnützigen Verein; wirtschaftliche Verwertung/Kündigung; Kündigung/Mietvertrag mit Studentenwohnheimverein; berechtigtes Interesse/Kündigung wegen
    Leitsatz: Die Wohnraumkündigungsschutzvorschriften sind anwendbar bei der Vermietung von Wohnraum an juristische Personen, sofern ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt. Ein Wohnraummietverhältnis kann vorliegen, wenn juristische Personen zur Überlassung an ihre Mitglieder oder Angehörige Wohnräume anmieten, ohne eine eigene Gewinnerzielung zu bezwecken (hier: Vermietung an einen gemeinnützigen Verein, der die Aufgabe hat, Studenten und andere auszubildenden preiswert Wohnraum zu vermitteln). An dieser rechtlichen Charakterisierung ändert sich nichts dadurch, daß die Parteien den Vertrag als "Mietvertrag für gewerbliche Räume" bezeichnet haben.
    LG Berlin
    12.01.1982
  4. 63 S 250/81 - Kündigung durch Mitmieter; Mitmieter - Kündigung des Mietverhältnisses; Kündigung des Mietverhältnisses - durch Mitmieter; Mehrheit von Mietern - Kündigung; Bevollmächtigung eines Mitmieters - Kündigung
    Leitsatz: Auch bei mietverträglicher Vereinbarung, nach der mehrere Mitmieter als zur Vornahme und Entgegennahme von Erklärungen als gegenseitig bevollmächtigt gelten und nach der die Kündigung eines Mieters die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses bewirkt, kann die Kündigung eines Mitmieters nur gegen den anderen Mitmieter wirken, wenn er zur Erklärung der Kündigung durch den anderen Mieter bevollmächtigt war. Erst recht wirkt die Kündigungserklärung des Mieters nicht gegen den Mitmieter, wenn in der Erklärung eindeutig zum Ausdruck kommt, daß der Erklärende nur für seine Person und nicht als Vertreter der übrigen Mitmieter handeln will.
    LG Berlin
    12.01.1982
  5. 62 S 250/81 - Verwirkung des Mietzinsanspruchs; Nachmieterbenennung,; vorzeitige Entlassung (aus dem Mietvertrag),; Treu und Glauben; Weitervermietung; Zumutbarkeit
    Leitsatz: 1. Es erscheint in jedem Fall treuwidrig, wenn der Vermieter die Entlassung aus dem Mietvertrag von der Rücknahme eines vom Mieter gestellten Überprüfungsantrages nach § 11 Abs. 6 AMVOB abhängig macht. 2. Zur Frage, wann der Vermieter verpflichtet ist, eine Wohnung weiter zu vermieten.
    LG Berlin
    07.01.1982
  6. 10 C 255/82 - Mietminderung/Beleidigung durch Hauswart; Mietminderung/wegen Beleidigung durch Hauswart; Hauswart/Beleidigung der Mieter als Minderungsgrund; Beleidigung durch Hauswart/Mietminderungsgrund; Sachmängelhaftung/Beschimpfungen - Bedrohungen
    Leitsatz: Die Störung des Hausfriedens durch grobunflätige Beschimpfungen und Bedrohungen der Mieter durch die Hauswartsleute stellt einen zur Mietminderung um 10 % berechtigenden Mangel der Mietsache dar.
    AG Neukölln
    22.12.1982
  7. 12 C 710/82 - Positive Vertragsverletzung; Beweissicherungsverfahren; Kosten; Schönheitsreparaturen; Geltendmachung vermeintlicher Rechte
    Leitsatz: Zur Frage der Kostentragung eines Beweissicherungsverfahrens, das vom Mieter in Zusammenhang mit geforderten Schönheitsreparaturen eingeleitet worden ist.
    AG Wedding
    21.12.1982
  8. 6 C 861/82 - Heizöltank; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Heizöltank; Heizöltank - Instandsetzungspflicht; mitvermietete Einrichtungen; Vormieter - Einrichtungen als mitvermietete Sachen; Gegenstand des Mietvertrages - vom Vormieter hinterlassene Einrichtungen; Formularklausel - mitvermietete Einrichtungen des Vormieters
    Leitsatz: Der Vermieter ist jedenfalls dann zur Instandsetzung der vom Vormieter zurückgelassenen Einrichtungen verpflichtet, wenn der Mieter nicht bei Abschluß des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht wurde, daß diese nicht mitvermietet werden. Eine anderslautende formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam.
    AG Wedding
    20.12.1982
  9. 10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/Feuchtigkeit
    Leitsatz: Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mietzinsminderung gemäß § 537 BGB. Bestreitet der Vermieter die Minderungsbefugnis, weil der Mieter den Mangel verschuldet habe, trifft den Vermieter insoweit die Darlegungs- und Beweislast, wenn die Mängelentstehung dem Gefahrenbereich und der Sachkenntnis des Mieters entzogen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982
  10. 10 C 673/82 - Mietminderung wegen Feuchtigkeit; Mängel der Mietsache; Feuchtigkeit; Schimmel; Nässeschäden
    Leitsatz: Zur Frage der Berechtigung einer Mietminderung aufgrund von Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982