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  1. 61 T 99/82 - Beweissicherungsverfahren (Streitwert); Wert des Streitgegenstandes; Beweissicherung; Zustandsfeststellung; Schönheitsreparaturen; Wertbemessung
    Leitsatz: Der Wert eines Beweissicherungsverfahrens ist jedenfalls dann nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches anzusetzen, wenn die Sicherung des Beweises für die spätere Durchsetzung des Anspruchs entscheidende Bedeutung hat.
    LG Berlin
    23.12.1982
  2. 65 T 120/82 - Aufwendungsersatz/Kostenvorschuß; Instandsetzung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/für Mängelbeseitigung; Küche/Heizmöglichkeit; Mängelbeseitigungskosten/Vorschußanspruch; Ofen/Küche; Heizmöglichkeit/Küche; Vorschuß/für Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Ist der Mieter unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB berechtigt, Mängel der Mietwohnung selbst zu beheben und vom Vermieter Aufwendungsersatz zu verlangen, so kann er auch einen Kostenvorschuß in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen beanspruchen.
    LG Berlin
    17.12.1982
  3. 63 S 277/81 - Fälligkeit der Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Flächen, beheizte
    Leitsatz: Ein Mieter ist bei der Angabe unrichtiger beheizter Flächen regelmäßig nicht in der Lage, an deren Stelle die richtigen Quadratmetergrößen anzusetzen; die Angabe der richtigen Flächen ist aber Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.
    LG Berlin
    14.12.1982
  4. 63 S 277/81 - Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Heizkosten; beheizte Fläche/Umlegungsmaßstab; Fläche/beheizte; Heizkostenabrechnung/Umlegungsmaßstab; Sammelheizung/Umlegungsmaßstab; Umlegung/von Heizkosten; Zentralheizung/Umlegungsmaßstab; Bankzinsen/Verzugsschaden; Verzugsschaden/Bankkredit; Fälligkeit/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Fälligkeit; Flächenangabe/Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Ist kein Umlegungsmaßstab für die Abrechnung der Heizkosten einer Sammelheizung eindeutig vereinbart, gehen aber die Parteien von einer Umlage entsprechend der beheizten Fläche aus, so ist - solange die beheizten Flächen in der Abrechnung quadratmetermäßig nicht richtig angegeben werden - eine Heizkostennachzahlung nicht fällig. 2. Wird ein höherer als der gesetzliche Zinssatz von 4 % (§ 288 BGB) geltend gemacht, so muß nicht nur dargelegt werden, daß mit Bankkredit zu höherem Zinssatz gearbeitet wird, sondern auch, daß der Kredit in Bezug auf das Schuldnerverhalten aufgenommen wurde.
    LG Berlin
    14.12.1982
  5. 62 S 160/82 - Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Nachforderung; Stromkosten; Vorauszahlung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat Heizkostennachzahlungen, die aufgrund der vorgelegten Abrechnung gerechtfertigt sind, auch dann zu zahlen, wenn seine Heizkostenvorauszahlungen dadurch wesentlich überschritten werden. 2. Bezüglich der Stromkosten ist der Ansatz von Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung unzulässig.
    LG Berlin
    13.12.1982
  6. 62 S 160/82 - Heizkostennachzahlung; Betriebskostendeckung, Heizkosten, Nachforderung, Stromkosten, Vorauszahlung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat Heizkostennachzahlungen, die aufgrund der vorgelegten Abrechnung gerechtfertigt sind, auch dann zu zahlen, wenn seine Heizkostenvorauszahlungen dadurch wesentlich überschritten werden. 2. Bezüglich der Stromkosten ist der Ansatz von Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung unzulässig.
    LG Berlin
    13.12.1982
  7. 65 S 186/82 - Stichtagsmiete, Verjährung; Erstattung; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Verjährung, Unterbrechung; rückwirkende Herabsetzung; Feststellungsklage; Mietpreisstelle
    Leitsatz: 1. Der Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG n.F. unterbricht nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 I.BMG. 2. Auch die rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete unterbricht nicht die Verjährung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 1. BMG.
    LG Berlin
    23.11.1982
  8. 62 S 100/82 - Hunde- und Katzenhaltung; Tierhaltung; vertragswidriger Gebrauch; Erlaubnis; Zustimmung; Unterlassungsanspruch
    Leitsatz: Eine Mietvertragsklausel, wonach Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, der Erlaubnis des Vermieters bedarf, ist gültig. Sie gilt auch insoweit, als sie eine Einschränkung der Katzenhaltung zur Folge hat.
    LG Berlin
    22.11.1982
  9. 62 S 127/82 - Terrassen- bzw. Loggienanstrich durch den Mieter; Renovierung, Schönheitsreparaturen, Farbanstrich, Farbabweichung, positive Vertragsverletzung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: Bei Wänden eines Hauses, die von außen zu sehen sind und deren Farbanstrich das Bild der gesamten Hausfassade bestimmt, muß der Mieter den Farbanstrich dem der übrigen Terrassen und Balkone des Hauses anpassen.
    LG Berlin
    15.11.1982
  10. 61 S 211/82 - Darlegungs- und Beweislast bei neugeschaffenem Wohnraum; Altbauwohnraum; Wiederaufbau
    Leitsatz: Da Altbauwohnraum in Berlin grundsätzlich der Preisbindung unterliegt, hat der Vermieter für seine Behauptung, es handele sich um neugeschaffenen Wohnraum, der durch Wiederherstellung der Bewohnbarkeit auf Dauer nach teilweiser Kriegszerstörung entstanden sei, die Darlegungs- und Beweislast.
    LG Berlin
    08.11.1982