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Urteil Kündigung durch Mitmieter


Schlagworte

Kündigung durch Mitmieter; Mitmieter - Kündigung des Mietverhältnisses; Kündigung des Mietverhältnisses - durch Mitmieter; Mehrheit von Mietern - Kündigung; Bevollmächtigung eines Mitmieters - Kündigung

Leitsatz

Auch bei mietverträglicher Vereinbarung, nach der mehrere Mitmieter als zur Vornahme und Entgegennahme von Erklärungen als gegenseitig bevollmächtigt gelten und nach der die Kündigung eines Mieters die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses bewirkt, kann die Kündigung eines Mitmieters nur gegen den anderen Mitmieter wirken, wenn er zur Erklärung der Kündigung durch den anderen Mieter bevollmächtigt war. Erst recht wirkt die Kündigungserklärung des Mieters nicht gegen den Mitmieter, wenn in der Erklärung eindeutig zum Ausdruck kommt, daß der Erklärende nur für seine Person und nicht als Vertreter der übrigen Mitmieter handeln will.

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