« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 197)

  1. 9 C 669/82 - Töpfermäßige Reinigung von Öfen; Instandhaltungspflicht Ofen, Reinigung; Betriebskosten/Ofenreinigung; Instandsetzung/Ofenreinigung; Kachelöfen/töpfermäßige Reinigung; Mietvertrag/Ofenreinigungsklausel; Obhutspflicht des Mieters/Ofenreinigung; Ofenreinigung/Pflicht der Mieter; Reinigung der Öfen/Pflicht des Mieters, Säuberung der Öfen/Pflicht des Mieters; töpfermäßige Reinigung von Kachelöfen/Pflicht des Vermieters; Altbau/Ofenreinigung; Altbau/Kachelofenreinigung; Altbau/töpfermäßige Reinigung
    Leitsatz: Der Mieter ist hinsichtlich der Säuberung von Kachelöfen lediglich verpflichtet, die Rückstände der von ihm verwendeten Brennstoffe sowie eine mögliche Verschmutzung der Außenseiten des Ofens zu beseitigen. Bei preisgebundenen Altbauwohnungen ist der Vermieter grundsätzlich zur Reinigung der Öfen verpflichtet.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982
  2. 9 C 591/82 - Vorbehaltlose Zahlung unwirksam erhöhter Miete; Mietzinszahlung, vorbehaltlose; Einziehungsermächtigung; Abbuchungsverfahren; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: Hat der Mieter eine Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, und über einen längeren Zeitraum geduldet, daß der Vermieter inzwischen angelaufene Mieterhöhungsbeträge einzieht, muß er sich so behandeln lassen, als habe er vorbehaltlos gezahlt.
    AG Wedding
    10.12.1982
  3. 5 C 560/82 - Wasseranschluß; Sachmängelhaftung; Mietminderung wegen fehlenden Wasseranschlusses, Wasseranschluß - Fehlen als Mietminderung; Mietsenkungsgesetz; vorbehaltlose Mietzahlung; Mangelvorbehalt
    Leitsatz: Der Mieter kann eine Minderung des Mietzinses auch dann nach dem Mietsenkungsgesetz geltend machen, wenn er den Mietzins vorbehaltlos gezahlt hat.
    AG Charlottenburg
    02.12.1982
  4. 16 C 449/82 B - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Art/einer Wohnung; Beschaffenheit/einer Wohnung; Lage/einer Wohnung; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung
    Leitsatz:
    AG Charlottenburg
    30.11.1982
  5. 5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.
    AG Schöneberg
    24.11.1982
  6. 10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
    Leitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
    AG Schöneberg
    22.11.1982
  7. 5 C 552/82 - Ofenreinigung; Mietvertrag/Ofenreinigungsklausel; Instandsetzung/Ofenreinigung; Instandhaltung/Ofenreinigung; preisgebundener Wohnraum/Ofenreinigung; Reinigung von Öfen/Pflicht des Mieters; Säuberung der Öfen/Pflicht des Mieters; Obhutspflicht des Mieters/Ofenreinigung; töpfermäßige Reinigung/Pflicht des Vermieters
    Leitsatz: Wird dem Mieter durch mietvertragliche Klausel die regelmäßige und rechtzeitige übliche Reinigung der Öfen auferlegt, so ist die Klausel - da im Zweifel zuungunsten des Verwenders auszulegen - dahingehend zu verstehen, daß nur die durch den täglichen Gebrauch notwendige Reinigung, nicht aber die in größeren Abständen erforderliche Grundreinigung durch einen Fachmann geschuldet wird.
    AG Tiergarten
    22.11.1982
  8. 6 C 312.82 - Rohrverstopfung durch Haare; Badewanne - vertragsmäßiger Gebrauch; Rohrreinigung - Kosten; Bodenablauf; Abflußleitung; Instandhaltungspflicht; Wartung - Zumutbarkeit; Überschwemmung - Verursachung; Badezimmer - Rohrverstopfung, Haare; Haare, Rohrverstopfung; Waschmittelreste; Blumenerde
    Leitsatz: 1. Vom Mieter kann verlangt werden, daß er in normalen Abständen durch den Gebrauch eines Rohrreinigungsmittels die Abflüsse wartet; weitergehende Arbeiten, die gewisse technische Fähigkeiten voraussetzen, sind dem Mieter nicht zuzumuten. 2. Daß sich im Bodenablauf einer Badewanne Seife, Haare und auch Blumenerde befinden, liegt in der Natur der Sache. 3. Zu den Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters in bezug auf die Rohrreinigung.
    AG Neukölln
    11.11.1982
  9. 8 C 344/82 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Wartungskosten; Instandhaltungskosten/Heizungsanlage; Mietvertrag/Umlage von Wartungskosten; Reparaturkosten/Wartungskosten; Wartungsdienst/Heizanlage; Wartungsfirma/Heizanlage; Wartungskosten/Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Umfaßt ein Kundendienstvertrag des Vermieters mit einer Fachfirma für eine Heizungsanlage in der Kostenkalkulation sowohl Instandhaltungs- als auch Wartungsarbeiten, sind nur die anteilig geschätzten Wartungsarbeiten abwälzbar - unabhängig davon, ob tatsächlich Reparaturarbeiten angefallen sind.
    AG Neukölln
    04.11.1982
  10. 11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom Hof
    Leitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.
    AG Schöneberg
    29.10.1982