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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 197)
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9 C 384/81 - Instandhaltungskosten; Dach/Instandsetzung; Decke/Durchfeuchtung; Durchfeuchtung/der Decke; Fassade/Instandsetzung; Instandhaltungskosten/Mängelbeseitigung; Instandsetzungskosten/Mängelbeseitigungsanspruch; Mülltonnen/Mietgebrauch; Mängelbeseitigung/Instandsetzungskosten; Mietgebrauch/Fassadeninstandsetzung; Mietgebrauch/Dachinstandsetzung; Renovierung/Verpflichtung des Vermieters infolge von Feuchtigkeit; Folgeschäden/Renovierung; Wirtschaftlichkeit/InstandhaltungLeitsatz: Der Vermieter kann dem Instandhaltungsanspruch des Mieters nicht die hohen Instandhaltungskosten entgegenhalten.AG Tempelhof-Kreuzberg21.07.1982
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9 C 286/82 - Minderungsquote/Treppenhausmangel; Mangel der Mietsache/Müllbehälter; Minderungsquote/Müllbehältermangel; Minderungsquote/Treppenhausmängel; Gesundheitsgefährdung/Minderungsquote; Mängel der Mietsache/Treppenhaus; Minderung des Mietzinses/Treppenhaus; Müllbehältermangel/Minderungsquote; Mietzinsminderung/Müllbehälter; Treppengeländermangel/Minderungsquote; Treppenhausmängel/Minderungsquote; Gebäudeteile/mitvermieteteLeitsatz: Bei erheblichen Mängeln des Treppenhauses und mangelhafter Müllbeseitigung kann eine Minderung des Mietzinses um knapp 10 % gerechtfertigt sein.AG Tempelhof-Kreuzberg23.06.1982
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10 C 192/82 - Positive Vertragsverletzung durch ungerechtfertigte Kündigung, Anwaltskosten, Schutzpflichten des Vermieters, Lossagen vom VertragLeitsatz: Kündigt eine Vertragspartei vertragswidrig das Mietverhältnis, so ist sie verpflichtet, der Gegenseite die Anwaltskosten für die Zurückweisung der Kündigung zu erstatten.AG Charlottenburg21.06.1982
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7 C 181/82 B - Kündigung; unpünktliche MietzahlungLeitsatz: Bei Wohnungen mit geringem Komfort und äußerst geringem Mietzins kann der Vermieter bei häufig unpünktlicher Mietzahlung nicht fristlos kündigen, sondern muß Mietzinsrückstände zunächst im Wege des Mahnverfahrens oder im Klagewege geltend machen.AG Charlottenburg07.06.1982
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18 C 187/82 - Ungenehmigte Haltung eines Hundes; Tierhalteverbot; Hundehaltung; Treu und Glauben; Unterlassungsanspruch, EhepartnerLeitsatz: 1. Klage auf Unterlassung der Tierhaltung, wenn nicht der Mieter, sondern dessen Ehepartner der Tierhalter ist. 2. Zum Tierhalteverbot, wenn der Tierhaltung erst nach längerer Zeit widersprochen wird.AG Charlottenburg03.06.1982
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18 C 43/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung; Anschrift/der Vergleichswohnung; Größe/der Vergleichswohnung; Lage/der Vergleichswohnung; Mieterhöhung/Vergleichswohnung; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Mietzins/für Vergleichswohnungen; Name/von Mieter und Vermieter der Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/VergleichbarkeitLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG, das mit dem Vergleichsmietennachweis einer automatischen Datensammlung begründet wird, ist nur wirksam, wenn bei den herangezogenen Vergleichswohnungen zumindest die Anschrift der Wohnung, der Name des Mieters, die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses, die Größe der Wohnung, der vereinbarte Mietzins und der Preis pro qm (sowie der Name des Vermieters) angegeben werden.AG Charlottenburg11.05.1982
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2 C 693/81 - Vereinbarung eines "frühestmöglichen" Kündigungszeitpunkts; Kündigungsfrist/Vereinbarung über "frühestmöglichen"; Vereinbarung/über Kündigungsfrist; Kündigungszeitpunkt/Vereinbarung über "frühestmöglichen"Leitsatz: Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist der Mieter berechtigt, jederzeit das Mietverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Vereinbarung eines "frühestmöglichen" Kündigungszeitpunktes ist unwirksam, da sie die Kündigung damit nur für den Schluß eines bestimmten Kalendermonats zuläßt (§ 565 Abs. 2 Satz 4 BGB).AG Neukölln28.04.1982
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8 C 667/81 - Instandhaltungsarbeiten, Räumungskosten; Möbeltransport; Kosten; Mieträume freimachen; AufwendungenLeitsatz: Wenn aufgrund von Alterungserscheinungen der Bausubstanz Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, für deren Durchführung es erforderlich ist, daß die Möbel aus Räumlichkeiten entfernt werden müssen, so ist der Mieter verpflichtet, seine Möbel auf eigene Kosten aus dem Zimmer herauszuräumen, anderweitig auf- oder unterzustellen und dann wieder hereinzuräumen, um die Bauarbeiten zu ermöglichen. Dies gilt dann nicht, wenn der Zustand, welcher die Bauarbeiten erfordert, schon bei Abschluß des Mietvertrages gegeben war oder später vom Vermieter verschuldet wurde.AG Charlottenburg06.04.1982
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8 C 667/81 - Mitwirkungspflicht des Mieters; Mängelbeseitigung/Mitwirkung des Mieters; Mitwirkungspflicht des Mieters/bei Mängelbeseitigung; Erhaltungsarbeiten/Mitwirkungspflicht des Mieters; Mieterpflicht/zur Mitwirkung bei Mängelbeseitigung; Räumung/Pflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung durch Vermieter; Möbel/Verpflichtung des Mieters zur Entfernung bei Mängelbeseitigung durch Vermieter; Raumfreimachung/Pflicht des Mieters bei Mängelbeseitigungsarbeiten durch VermieterLeitsatz: Sind in einer Wohnung Mängelbeseitigungsarbeiten und hierzu die Freimachung eines Raumes erforderlich, so ist die Freimachung vom Mieter durchzuführen, falls nicht der Mangel schon bei Mietbeginn vorhanden war oder vom Vermieter zu vertreten ist.AG Charlottenburg06.04.1982
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10 C 64/82 - Modernisierung; Handwerkerzutritt durch einstweilige Verfügung; Zumutbarkeit bei krankem Mieter; Kündigung des MietersLeitsatz: 1. Die Duldung von Modernisierungsarbeiten nach § 541 a Abs. 2 BGB kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. 2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, wenn der Mieter kränklich ist. 3. Zur Frage, ob der Vermieter Modernisierungsarbeiten verschieben muß, wenn der Mieter gekündigt hat.AG Neukölln25.02.1982