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Urteil Ehrverletzendes Wandplakat als Kündigungsgrund
Schlagworte
Ehrverletzendes Wandplakat als Kündigungsgrund
Leitsatz
Die Anbringung eines ehrverletzenden Plakats an der Hausfassade kann ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des verantwortlichen Mieters sein. (Leitsatz der Redaktion)
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