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Urteil Vertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist


Schlagworte

Vertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist

Leitsatz

Folgende Formularklausel entspricht einer Kündigungsvereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB:

"1. Das Mietverhältnis beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. 2. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 565 BGB), die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden.

3. Die Kündigungsfrist beträgt: (Es werden hier die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. inhaltlich wiedergegeben.)"

(Leitsatz der Redaktion)

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