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Suchergebnis Urteilssuche (421 - 430 von 727)

  1. 8 U 76/03 - Weiterhaftung des ehemaligen Eigentümers für Straßenreinigungsgebühren
    Leitsatz: 1. Ein Zahlungsanspruch der BSR gegen den Eigentümer wird auch ohne Rechnung fällig. 2. Bei Veräußerung und Begründung von Wohnungseigentum haftet der ehemalige Alleineigentümer als Wohnungseigentümer für Reinigungskosten. 3. Nach den Leistungsbedingungen 1994 der BSR haftet der Eigentümer auch nach Veräußerung des Grundstücks auf Zahlung, bis die BSR von der Veräußerung Kenntnis erhalten hat. 4. Der Eigentumswechsel kann erst nach Eintragung im Grundbuch den BSR angezeigt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    23.10.2003
  2. 16 U 57/03 - Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks ist nur dann gegenüber den BSR entgeltpflichtig, wenn ein Zugang zur öffentlichen Straße besteht; die Zugangsmöglichkeit reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    23.10.2003
  3. I-10 U 46/03 - Konkludenter Mietaufhebungsvertrag; Beweislast des Vermieters für ordnungsgemäße Übergabe; unzulässige Klausel über Abschleifen von Parkett im Wohnraummietvertrag
    Leitsatz: 1. Eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil richtet sich im Zweifel gegen alle erfolgreichen Streitgenossen. Ist nur der an erster Stelle des Urteilsrubrums stehende Streitgenosse als Berufungsbeklagter genannt, so ist das Urteil auch gegenüber den anderen angefochten, außer wenn die Berufungsschrift eine Beschränkung erkennen läßt. 2. Eine unwirksame oder zur Unzeit ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden. 3. Nimmt der Vermieter die vorzeitige Kündigung ausdrücklich an, so bietet er damit regelmäßig seinerseits dem Mieter die Aufhebung des Vertrages an. In der stillschweigenden Hinnahme dieser Erklärung durch den Mieter kann in solchen Fällen die Annahme eines Vertragsangebots liegen. 4. Die Klausel "Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform" bezieht sich nicht auf den Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags. 5. Der Vermieter muß den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen. 6. Die Klausel, "Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand nach eingehender Besichtigung ... als vertragsgemäß, insbesondere als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt mit folgenden Ausnahmen ..." verstößt gegen § 11 Nr. 15 b AGBG. 7. Der Vermieter zweier Mietshäuser ist Unternehmer i. S. d. §§ 14 Abs. 1 BGB, 24 a AGBG. 8. Eine Vertragsklausel, die das Abschleifen und Versiegeln des Parketts dem Wohnraummieter auferlegt, ist wegen unangemessener Benachteiligung und unabhängig von der vereinbarten Ausführungsfrist gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam. 9. Kratzer und Schmarren im Parkett des Eingangsbereichs einer Wohnung sind grundsätzlich vertragsimmanent und als vertragsgemäße Abnutzung zu behandeln. 10. Kann der Vermieter über die Kaution abrechnen, ist der Rückzahlungsanspruch auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate verstrichen sind.
    OLG Düsseldorf
    16.10.2003
  4. 5 W 49/02 - Baulandenteignung, Grundbuchberichtigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Enteignungen auf der Grundlage des DDR-Baulandgesetzes in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung stellen grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar. 2. Die vermögensrechtliche Abwicklung kann in dieser Zeit aber keinen Vorrang vor dem Zivilrecht mehr beanspruchen. Der Eigentümer kann deshalb im Wege der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) geltend machen, der Enteignungsbeschluß sei mangels Bekanntgabe an ihn nicht existent geworden. 3. Soweit ein Tatbestand von § 1 VermG erfüllt wird, ist eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 237 § 1 EGBGB ausgeschlossen. 4. Der V. Senat des OLG hat seine vom BGH abweichende Rechtsprechung des Vorrangs des VermG gegenüber dem Zivilrechtsweg aufgegeben. (Leitsätze zu 3 und 4 insoweit nicht amtlich)
    OLG Brandenburg
    14.10.2003
  5. 8 U 254/02 - Schönheitsreparaturpflicht des Untermieters nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
    Leitsatz: Ein Untermieter ist nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen auszuführen, wenn im Untermietvertrag lediglich vereinbart ist, daß die Vertragsbestimmungen des Hauptmietvertrages anerkannt werden, dies aber nicht für den Mietpreis des Hauptmietvertrages gelten soll. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.10.2003
  6. 12 U 104/03 - Mietminderung nach Bruttomiete; Mängel; defekte Regenrinne
    Leitsatz: Eine Mietminderung ist anhand der gezahlten Bruttomiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich Vorschuß für kalte und warme Betriebskosten) zu berechnen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.10.2003
  7. I-10 U 174/02 - Unzulässige Umstellung von Vorschußklage auf Saldoklage in der Berufungsinstanz; rückständige Betriebskostenvorauszahlungen
    Leitsatz: Weist das Landgericht die Klage auf Zahlung rückständiger Betriebskostenvorauszahlungen wegen Eintritts der Abrechnungsreife ab und stellt die Kl. ihre Klage in der Berufung nunmehr auf Zahlung des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung um, so kann die Kl. mit diesem Vorbringen gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO präkludiert sein, wenn sie die Umstellung auf die Saldoklage bereits erstinstanzlich hätte vornehmen können.
    OLG Düsseldorf
    09.10.2003
  8. 8 U 25/03 - Umlagefähigkeit von Verwaltungskosten im Geschäftsraummietvertrag; fehlende Transparenz der Kosten für "Centermanagement"
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Bewachung und der Verwaltung können bei Geschäftsraum als Nebenkosten umgelegt werden. 2. Darüber hinausgehende Kosten des Centermanagements sind jedenfalls dann nicht ausreichend bestimmt, wenn daneben Verwaltungskosten verlangt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    02.10.2003
  9. 4 U 144/03 - Streitwert, Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts, Vorkaufsrechtslöschung
    Leitsatz: 1. Der Streit bei Geltendmachung der Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts beträgt mindestens 10 % des Verkehrswertes des Grundstückes. 2. Je höher im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufsfalles ist, desto höher ist der Bruchteil zu bemessen, der dem Interesse des Klägers an der Löschung des Vorkaufsrechts entspricht.
    OLG Brandenburg
    30.09.2003
  10. 12 U 15/02 - Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung in Geschäftsräumen; keine Mietminderung bei fehlender Betriebsbeeinträchtigung
    Leitsatz: Sind in den vermieteten Gewerberäumen (hier: Lagerhalle für Möbel) die Brandschutzeinrichtungen dauerhaft ohne Funktion, kann dieser Zustand eine fristlose Kündigung des Mieters wegen erheblicher Gefährdung der Gesundheit (§ 544 BGB a. F.) rechtfertigen. 2. Beeinträchtigt ein solcher Zustand den tatsächlichen Geschäftsbetrieb des Mieters nicht, ist die Miete nicht gemindert.
    KG
    22.09.2003