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Urteil Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit
Schlagworte
Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit
Leitsatz
Der Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks ist nur dann gegenüber den BSR entgeltpflichtig, wenn ein Zugang zur öffentlichen Straße besteht; die Zugangsmöglichkeit reicht nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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