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Urteil Weiterhaftung des ehemaligen Eigentümers für Straßenreinigungsgebühren
Schlagworte
Weiterhaftung des ehemaligen Eigentümers für Straßenreinigungsgebühren
Leitsätze
1. Ein Zahlungsanspruch der BSR gegen den Eigentümer wird auch ohne Rechnung fällig.
2. Bei Veräußerung und Begründung von Wohnungseigentum haftet der ehemalige Alleineigentümer als Wohnungseigentümer für Reinigungskosten.
3. Nach den Leistungsbedingungen 1994 der BSR haftet der Eigentümer auch nach Veräußerung des Grundstücks auf Zahlung, bis die BSR von der Veräußerung Kenntnis erhalten hat.
4. Der Eigentumswechsel kann erst nach Eintragung im Grundbuch den BSR angezeigt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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