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Urteil Mietminderung nach Bruttomiete
Schlagworte
Mietminderung nach Bruttomiete; Mängel; defekte Regenrinne
Leitsatz
Eine Mietminderung ist anhand der gezahlten Bruttomiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich Vorschuß für kalte und warme Betriebskosten) zu berechnen. (Leitsatz der Redaktion)
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