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  1. 5 StR 75/92 - Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer
    Leitsatz: 1. Der Bauherr ist nicht verpflichtet, für die von ihm beauftragten Arbeiter Lohnsteuer abzuführen oder sicherzustellen, dassder Zahlungsempfänger die Vergütung selbst versteuert. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung nach Stundenaufwand berechnet wird. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.06.1992
  2. V ZR 93/91 - Nachbarrecht; ortsübliche Einfriedung; Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedungsmauer
    Leitsatz: a) Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedung verlangen, wenn diese nach ihrer Beschaffenheit (hier: eine 2 m hohe Mauer) das Erscheinungsbild der gemäß §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW geforderten ortsüblichen Einfriedung (hier: einer 1 m hohen Hecke) erheblich stö-ren würde. b) Die Frage, ob die nach §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW verlangte Grundstückseinfriedung ortsüblich ist, beurteilt sich nach den in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet bestehenden Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. c) Liegt das Grundstück des gemäß § 32 Abs. 1 NachbG NW einfrie dungspflichtigen Eigentümers innerhalb einer in sich geschlossenen, von der weiteren Umgebung abgehobenen Siedlung, so kann sich auf dieses Gebiet die Prüfung beschränken, welche Art der Ein-friedung ortsüblich ist. d) Hat der Eigentümer von sich aus - und nicht nach Maßgabe des § 32 Abs. 1 NachbG NW - sein Grundstück eingefriedet, ohne das Einverständnis des Nachbarn einzuholen, so kann er dessen später geltend gemachtem Anspruch auf Herstellung der nach § 35 Abs. 1 NachbG NW gebotenen ortsüblichen Einfriedung nicht entgegenhalten, die schon vorhandene Einfriedung sei bei ihrer Errichtung noch nicht ortsunüblich gewesen. e) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 NachbG NW ist auf solche Anlagen ent-sprechend anwendbar, die in gleicher Weise wie ein Gebäude den Lichteinfall dauernd beeinträchtigen.
    BGH
    22.05.1992
  3. V ZR 265/91 - Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften
    Leitsatz: Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
    BGH
    21.05.1992
  4. V ZR 89/91 - Beweiserhebung über Lärmimmissionen; Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung
    Leitsatz: Zur Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung für die tatrichterliche Beurteilung von Lärmimmissionen.
    BGH
    08.05.1992
  5. VIII ZR 129/91 - Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel; Kostenerstattungsklausel; Vornahmeklausel; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsmäßig in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108,1 ff.).
    BGH
    06.05.1992
  6. BLw 5/92 - Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit für Ansprüche aus Pachtverhältnis über durch den Rat des Kreises überlassene landwirtschaftliche Flächen gegen LPG; Kündigungsschutzklage
    Leitsatz: Macht der Kl. Ansprüche aus einem Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis gegen den Rat des Kreises (oder dessen Rechtsnachfolger) oder gegen die LPG geltend, welcher der Rat des Kreises landwirtschaftliche Flächen oder Gelände zur Nutzung überlassen hat, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.
    BGH
    30.04.1992
  7. V ZR 52/91 - Erbbauzinserhöhungsvereinbarung; Anpassungsklausel; Lebenshaltungskostenindex
    Leitsatz: a) Soll sich vereinbarungsgemäß der Erbbauzins erhöhen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse derart nachhaltig ändern, daß der bisherige Erbbauzins dem Eigentümer nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, so genügt dafür jedenfalls eine Änderung um mehr als 20 % (hier bezogen auf den vom Tatrichter gewählten Maßstab der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen). b) Ist vereinbarte Voraussetzung einer Anpassung des Erbbauzinses eine Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist auch die Entwicklung in dem zum Zeitpunkt der Erhöhung schon abgelaufenen Teil eines Kalenderjahres einzubeziehen. c) Bei einem nicht Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht darf an die Prüfung, ob seit der letzten Erhöhung des Erbbauzinses die vereinbarte Anpassungsvoraussetzung einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erneut eingetreten ist, nicht ein Maßstab angelegt werden, der überhöhte frühere Anpassungen ausgleicht. d) Der in der Fachpresse (u. a. in der Neuen Juristischen Wochenschrift) veröffentlichte statistische monatliche Indexstand der Lebenshaltungskosten ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.
    BGH
    24.04.1992
  8. - V ZR 83/91 - Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; Nötigung
    Leitsatz: 1. Die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck ab-geschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung vor Inkrafttreten des Ver mögensgesetzes am 29. September 1990 erklärt worden ist. 2. Ansprüche auf Rückgabe von Grundeigentum in der ehemaligen DDR, das der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck veräußert hat, die Genehmigung zur Ausreise zu erhalten, können nur vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden.
    BGH
    03.04.1992
  9. V ZR 104/91 - Nutzungsentgeltanspruch für Wohnlaube
    Leitsatz: Das Entgelt für die Nutzung einer vom Pächter erstellten Wohnlaube bestimmt sich nach einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes der überbauten Grundfläche.
    BGH
    03.04.1992
  10. XII ZR 200/91 - Zuständigkeitsstreitwert; Beschwerdewert, Räumungsklage; Fortsetzungsanspruch
    Leitsatz: Beruft sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung, die das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt und dem Mieter ein Recht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt (hier: nach Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB), so dauert die "streitige" Zeit i. S. von § 8 ZPO bis zu dem Endzeitpunkt des Mietvertrages, den der Mieter als den für ihn günstigsten in Anspruch nimmt.
    BGH
    01.04.1992