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5 StR 75/92 - Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der LohnsteuerLeitsatz: 1. Der Bauherr ist nicht verpflichtet, für die von ihm beauftragten Arbeiter Lohnsteuer abzuführen oder sicherzustellen, dassder Zahlungsempfänger die Vergütung selbst versteuert. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung nach Stundenaufwand berechnet wird. (Leitsätze der Redaktion)BGH23.06.1992
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V ZR 93/91 - Nachbarrecht; ortsübliche Einfriedung; Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten EinfriedungsmauerLeitsatz: a) Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedung verlangen, wenn diese nach ihrer Beschaffenheit (hier: eine 2 m hohe Mauer) das Erscheinungsbild der gemäß §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW geforderten ortsüblichen Einfriedung (hier: einer 1 m hohen Hecke) erheblich stö-ren würde. b) Die Frage, ob die nach §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW verlangte Grundstückseinfriedung ortsüblich ist, beurteilt sich nach den in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet bestehenden Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. c) Liegt das Grundstück des gemäß § 32 Abs. 1 NachbG NW einfrie dungspflichtigen Eigentümers innerhalb einer in sich geschlossenen, von der weiteren Umgebung abgehobenen Siedlung, so kann sich auf dieses Gebiet die Prüfung beschränken, welche Art der Ein-friedung ortsüblich ist. d) Hat der Eigentümer von sich aus - und nicht nach Maßgabe des § 32 Abs. 1 NachbG NW - sein Grundstück eingefriedet, ohne das Einverständnis des Nachbarn einzuholen, so kann er dessen später geltend gemachtem Anspruch auf Herstellung der nach § 35 Abs. 1 NachbG NW gebotenen ortsüblichen Einfriedung nicht entgegenhalten, die schon vorhandene Einfriedung sei bei ihrer Errichtung noch nicht ortsunüblich gewesen. e) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 NachbG NW ist auf solche Anlagen ent-sprechend anwendbar, die in gleicher Weise wie ein Gebäude den Lichteinfall dauernd beeinträchtigen.BGH22.05.1992
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V ZR 265/91 - Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer MachenschaftenLeitsatz: Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).BGH21.05.1992
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V ZR 89/91 - Beweiserhebung über Lärmimmissionen; Notwendigkeit einer OrtsbesichtigungLeitsatz: Zur Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung für die tatrichterliche Beurteilung von Lärmimmissionen.BGH08.05.1992
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VIII ZR 129/91 - Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel; Kostenerstattungsklausel; Vornahmeklausel; InstandhaltungspflichtLeitsatz: Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsmäßig in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108,1 ff.).BGH06.05.1992
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BLw 5/92 - Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit für Ansprüche aus Pachtverhältnis über durch den Rat des Kreises überlassene landwirtschaftliche Flächen gegen LPG; KündigungsschutzklageLeitsatz: Macht der Kl. Ansprüche aus einem Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis gegen den Rat des Kreises (oder dessen Rechtsnachfolger) oder gegen die LPG geltend, welcher der Rat des Kreises landwirtschaftliche Flächen oder Gelände zur Nutzung überlassen hat, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.BGH30.04.1992
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V ZR 52/91 - Erbbauzinserhöhungsvereinbarung; Anpassungsklausel; LebenshaltungskostenindexLeitsatz: a) Soll sich vereinbarungsgemäß der Erbbauzins erhöhen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse derart nachhaltig ändern, daß der bisherige Erbbauzins dem Eigentümer nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, so genügt dafür jedenfalls eine Änderung um mehr als 20 % (hier bezogen auf den vom Tatrichter gewählten Maßstab der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen). b) Ist vereinbarte Voraussetzung einer Anpassung des Erbbauzinses eine Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist auch die Entwicklung in dem zum Zeitpunkt der Erhöhung schon abgelaufenen Teil eines Kalenderjahres einzubeziehen. c) Bei einem nicht Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht darf an die Prüfung, ob seit der letzten Erhöhung des Erbbauzinses die vereinbarte Anpassungsvoraussetzung einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erneut eingetreten ist, nicht ein Maßstab angelegt werden, der überhöhte frühere Anpassungen ausgleicht. d) Der in der Fachpresse (u. a. in der Neuen Juristischen Wochenschrift) veröffentlichte statistische monatliche Indexstand der Lebenshaltungskosten ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.BGH24.04.1992
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- V ZR 83/91 - Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; NötigungLeitsatz: 1. Die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck ab-geschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung vor Inkrafttreten des Ver mögensgesetzes am 29. September 1990 erklärt worden ist. 2. Ansprüche auf Rückgabe von Grundeigentum in der ehemaligen DDR, das der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck veräußert hat, die Genehmigung zur Ausreise zu erhalten, können nur vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden.BGH03.04.1992
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V ZR 104/91 - Nutzungsentgeltanspruch für WohnlaubeLeitsatz: Das Entgelt für die Nutzung einer vom Pächter erstellten Wohnlaube bestimmt sich nach einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes der überbauten Grundfläche.BGH03.04.1992
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XII ZR 200/91 - Zuständigkeitsstreitwert; Beschwerdewert, Räumungsklage; FortsetzungsanspruchLeitsatz: Beruft sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung, die das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt und dem Mieter ein Recht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt (hier: nach Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB), so dauert die "streitige" Zeit i. S. von § 8 ZPO bis zu dem Endzeitpunkt des Mietvertrages, den der Mieter als den für ihn günstigsten in Anspruch nimmt.BGH01.04.1992