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Urteil Investitionsverfahren
Schlagworte
Investitionsverfahren; Kaufpreismitteilung; Kaufvertragsvorlage
Leitsatz
Zum Umfang der Pflicht,
a) im Bescheid nach § 3 a VermG den voraussichtlichen Kaufpreis mitzuteilen (wie Senatsbeschluß vom 18.3.1992 - 1 B 1/92 V ),
b) den Kaufvertrag im Rechtsstreit mit dem Berechtigten wegen einer Entscheidung nach § 3 a VermG vorzulegen.
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