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  1. RE-Miet 5/91 - Rechtsentscheidsvorlage; Mieterwechsel; Eintrittsrecht des nichtehelichen Lebenspartners bei Tod des Mieters
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird wegen beabsichtigter Abweichung von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6. März 1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760) die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Tritt der nichteheliche Lebenspartner gemäß § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein?"
    BayObLG
    20.07.1992
  2. 2 T 200/92 - Genehmigungsvorbehalt; Finanzierungsvollmacht: Wirksamkeit des Kaufvertrages; Grundgeschäft
    Leitsatz: Unterliegt schon das Grundgeschäft - hier der Kaufvertrag vom 13. September 1991 - dem Genehmigungsvorbehalt, so ist der Vertrag vor Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und zwar einschließlich der erteilten Finanzierungsvollmacht, da diese eine rechtliche Einheit mit dem Kaufvertrag bildet. Die Vollmacht kann nur im Rahmen des Eintritts der Wirksamkeit des Kaufvertrages ihrerseits Wirksamkeit entfalten, da sie im hier vorliegenden Fall unmittelbar in das Gefüge von vertraglichen Leistungs- und Gegenleistungspflichten eingebunden ist (zitiert nach Der Betrieb 94, 373, eine Beschlußausfertigung war von dem die Akten des Bezirksgerichts verwahrenden Oberlandesgericht Dresden in angemessener Frist nicht zu erhalten).
    BezG Dresden
    14.07.1992
  3. 20 REMiet 2/91 - Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen Urteils
    Leitsatz: Das um einen Rechtsentscheid angegangene Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage zu verneinen und den Erlaß eines Rechtsentscheids abzulehnen, wenn das Landgericht bei der Vorlage eine Rechtsfrage (hier: die Rechtskraftwirkung eines im Vorprozeß der Parteien ergangenen Urteils) übersehen hat, die für den Rechtsstreit in der Weise erheblich ist, daß er entscheidungsreif wäre ohne Rücksicht darauf, wie die vorgelegte Rechtsfrage beantwortet wird. (RE abgelehnt)
    OLG Frankfurt
    03.07.1992
  4. B 214/92-11-G21/92-11 - Vermögensvertrag zwischen der Republik Österreich und der DDR; Entschädigungsanspruch; Naturalrestitution; Rückübertragung
    Leitsatz: Durch Art. 7 des Vermögensvertrages zwischen der Republik Österreich und der DDR ist nicht auf Rechte der Staatsbürger verzichtet worden. Es steht den Staatsbürgern nach wie vor frei, ihre "allfälligen" Ansprüche auf volle Entschädigung oder auf Naturalrestitution hinsichtlich der in der vormaligen DDR entzogenen Vermögenswerte in Deutschland geltend zu machen, wenn das deutsche Recht solches vorsieht.
    Österreichischer Verfassungsgerichtshof
    25.06.1992
  5. 20 REMiet 7/91 - Eigenbedarfskündigung; Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsch; Kündigung; Umbau; Baugenehmigung
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB und setzt der in der Kündigungserklärung angegebene Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen voraus, für die er eine Baugenehmigung braucht, so ist es für die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich, daß bei Ausspruch der Kündigung die Baugenehmigung vorliegt. Wohl aber hat das Gericht bei der Prüfung, ob der Eigennutzungswunsch überhaupt ernsthaft verfolgt wird und ob die gekündigte Wohnung objektiv geeignet ist, den Selbstnutzungswunsch zu erfüllen, im Einzelfall der Frage nach der baurechtlichen Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches nachzugehen.
    OLG Frankfurt
    25.06.1992
  6. 20 REMiet 4/91 - Rechtsentscheidvorlage; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fristenklausel; Unwirksamkeit; Inhaltskontrolle
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist die vorformulierte Mietvertragsbestimmung, nach der der Mieter sich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wenn erforderlich, mindestens aber in den in einem Fristenplan festgelegten Zeiträumen fachgerecht ausführen zu lassen, bei unrenoviert übergebenen Wohnungen entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 17. Februar 1989 (8 REMiet 2/88) unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 11. Juli 1990 (VIII ARZ 1/90) auch dahin auslegbar, daß mit ihr eine erst ab Mietbeginn laufende Regelung getroffen worden ist mit der Rechtsfolge, daß die Mietvertragsbestimmung nicht stets nach § 9 AGBG un-wirksam ist?"
    OLG Frankfurt
    20.06.1992
  7. 4 U 207/96 - Feststellungsklage als Ersatz-Kostenentscheidung
    Leitsatz: Beantragt der Kläger wegen Erfüllung der Leistungspflicht zwischen Einreichung und Zustellung der Klagschrift im Wege der Klageänderung die Feststellung der (materiell-rechtlichen) Kostenerstattungspflicht des Beklagten, hängt sein Feststellungsinteresse nicht davon ab, ob die Bezifferung der Kosten unmöglich ist.
    HansOLG Hamburg
    13.06.1992
  8. 4 S 20/92 - Nutzungsurkunde; Nutzungsberechtigter; Gebäudeeigentum; einstweiligen Verfügung; Wirtschaftsgebäude
    Leitsatz: 1. Baustopp bezüglich eines Grundstücks, für das Anfang 1989 eine Nutzungsurkunde zur Errichtung eines Eigenheimes übergeben wurde. 2. Zur Frage, ob ein angeblich Nutzungsberechtigter noch befugt ist, auf dem Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 ein neues, selbständiges Gebäudeeigentum entstehen zu lassen.
    BezG Cottbus
    11.06.1992
  9. 6 C 24/92 - Gesellschaftlich gerechtfertigter Grund; Überwindung der Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum; Kündigung eines zeitlich befristeten Nutzungsverhältnisses; Nutzungsverhältniskündigung
    Leitsatz: 1. Die Überwindung der Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum gehört nunmehr zu den gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen im Sinne des § 314 Abs. 3 ZGB. 2. Vorzeitige Kündigung eines zeitlich befristeten Nutzungsverhältnisses.
    BezG Potsdam
    11.06.1992
  10. RE-Miet 2/92 - Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Der Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB anzusehen. Die in dieser Vorschrift enthaltene Einschränkung des Rechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann zu beachten, wenn das Mietverhältnis gemäß § 57 a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt wird.
    BayObLG
    10.06.1992