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Urteil Kommanditgesellschaft
Schlagworte
Kommanditgesellschaft; Kapitaleinkünfte; Vermietungseinkünfte; Ausgeichsvolumenberechnung
Leitsatz
Erzielt eine KG Einkünfte sowohl aus Vermietung und Verpachtung als auch aus Kapitalvermögen, so sind zum Zwecke der Berechnung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15 a Abs. 4 EStG beide Einkünfte zusammenzurechnen.
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