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Urteil Rückübertragung
Schlagworte
Rückübertragung; Restitution; Grundlagenbescheid; Vorverfahren; Auskunftserteilung
Leitsätze
1. Bis zur Bestandskraft eines Grundlagenbescheides, der auf Entschädigung statt Rückgabe ausgerichtet ist, kann der Berechtigte von der getroffenen Wahl wieder Abstand nehmen und die Rückübertragung verlangen.
2. Rechtswidrigkeit eines Grundlagenbescheides, wenn die Behörde den Antragsteller nicht gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 VermG auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung nach § 31 Abs. 2 VermG hingewiesen hat.
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